Aktuelle Informationen zum Sofortkredit der KFW
10. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit gestern Abend stehen weitere Informationen zum neuen KFW Schnellkredit zur Verfügung.
Dieser Kredit richtet sich grundsätzlich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Unternehmen mit Mitarbeiterzahlen von 11 bis 50 Mitarbeitern können einen Kreditbetrag in Höhe von bis zu 500.000 EUR beantragen, Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern können Kreditbeträge bis zu 800.000 EUR beantragen.
Die KFW stellt das Kreditausfallrisiko Ihrer Hausbank zu 100%, so dass grundsätzlich keine Risikoprüfung durch Ihre Bank vorgenommen werden soll. Der Kredit kann für Investitionen und Betriebsmittel verwendet werden.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen zum 31.12.2019 nicht bereits in Schwierigkeiten gewesen ist, es bereits seit Januar 2019 am Markt ist und grundsätzlich in den letzten drei Jahren 2017-2019 im Durchschnitt einen Gewinn erwirtschaftet haben muss. Dieses Kriterium ist zu den ersten bekannten Informationen zu diesem Kredit nochmals überarbeitet worden (dort war lediglich Gewinn in 2019 als Kriterium genannt gewesen).
Die Laufzeit der Kredite soll bis zu 10 Jahren möglich sein, mit zwei tilgungsfreien Beginnjahren falls dies gewünscht ist.
Eine jederzeitige Ablösung der Kredite soll ohne Vorfälligkeitsentschädigungen möglich sein.
Sprechen Sie im ersten Schritt Ihre Hausbank bezüglich dieser Kreditmöglichkeit an. Sollten Sie weitergehende Unterlagen zur Beantragung des Kredites oder anderweitige Hilfe benötigen, sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen selbstverständlich gerne.
Als Downloadmöglichkeit erhalten Sie einen aktuellen Ausdruck der entsprechenden Internetseite der KFW zu diesem Kreditprogramm.
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie frohe Ostertage. Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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Downloads:
KfW-Schnellkredit