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Aktueller Überblick Hilfsprogramme und Kurzarbeitergeld

17. Dezember 2020

Lesedauer: 3 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

diese Woche wurde der „harte Lockdown“ ab Mittwoch den 16.12.2020 beschlossen.

Sicher ist jetzt schon, dass wir alle von den Beschränkungen betroffen sein werden. Viele von Ihnen direkt, weil Ihr Unternehmen schließen muss, andere indirekt, weil Kunden dadurch wegfallen, oder sei es auch nur auf der privaten Ebene. Es wird uns allen viel abverlangt werden. Viele von uns sind sicher auch verunsichert angesichts der bevorstehenden Zeit und haben viele Fragen.

 

Neuigkeiten zu Hilfsprogrammen

Leider ist bis heute noch nicht genau bekannt, wie die neuen Hilfsmaßnahmen aussehen werden bzw. ob es neben der Überbrückungshilfe 2 bzw. 3 weitere Hilfen gibt und wie diese konkret aussehen bzw. auf die aktuelle Situation angepasst werden.

Aktuell geplant ist, dass die nun vom Lockdown betroffenen Unternehmen für die Überbrückungshilfe III ab Dezember 2020 antragsberechtigt sein sollen.

Explizit wurde bislang festgehalten, dass die nun vom Lockdown betroffenen Unternehmen nicht antragsberechtigt sein sollen für die sog. Dezemberhilfe.

Die Dezemberhilfe soll nur Unternehmen zustehen, die bereits vom „Lockdown light“ im November betroffen waren und schließen mussten. Diese Unternehmen können also neben der Novemberhilfe auch die Dezemberhilfe beantragen.

Der große Unterschied in beiden Hilfsprogrammen liegt überblicksartig darin, dass bei den November und Dezemberhilfen 75% vom Umsatz pauschal erstattet werden.

Bei den Überbrückungshilfen werden (lediglich) Fixkosten in einem bestimmten Prozentsatz (je nach Umsatzrückgang) erstattet. Darüber hinaus ist bei den Überbrückungshilfen ein Kriterium nachträglich hinzugekommen, dass im gesamten Förderzeitraum kumuliert auch Verluste erlitten werden müssen. Diese beiden Kriterien existieren derzeit (noch nicht) bei den November- und Dezemberhilfen.

Zum Zeitpunkt der Beantragung können wir leider nur vage Aussagen machen. Die Dezemberhilfe soll wohl Ende des Jahres zum Beantragen „freigegeben“ werden und die Überbrückungshilfe III als solches soll eine Beantragung erst Ende Januar vorsehen. Neusten Aussagen des Wirtschaftsministeriums ist zu entnehmen, dass für die Überbrückungshilfe III auch wohl kurzfristiger Abschläge beantragt werden können. Auch hier gibt es derzeit leider keine konkreten Aussagen.

 

Wir haben in unserer Kanzlei interne Vorkehrungen getroffen, dass wir in der ersten Januarwoche, sowohl die sog. Dezemberhilfen, die bis dahin hoffentlich „beantragbar“ sind, als auch mögliche Abschläge für die Überbrückungshilfe III für Sie als unsere Mandanten beantragen können. Sobald wir neue Informationen dazu vorliegen haben, werden wir Sie informieren.

 

Kurzarbeit

An dieser Stelle möchten wir wichtige Informationen für alle Betriebe weitergeben, die nun erneut in Kurzarbeit gehen, immer noch in Kurzarbeit sind oder erstmals Kurzarbeit haben:

Bitte prüfen Sie die folgenden Punkte:

  1. Haben Sie die Kurzarbeit für 3 Monate oder länger unterbrochen?
    Wenn ja, müssen Sie zwingend die Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit neu genehmigen lassen! Hierzu ist eine neue Anzeige des Arbeitsausfalles zu stellen! Dieser Antrag muss noch im Dezember bei der Behörde eingehen!
  2. Für alle Betriebe die weiterhin in Kurzarbeit sind:
    Bitte prüfen Sie, bis wann der Bezug von Kurzarbeit genehmigt wurde! Läuft der Zeitraum aus, ist rechtzeitig eine Verlängerung zu beantragen!

    Im November 2020 wurde für Betriebe, bei denen Kurzarbeit in 2020 begonnen hat, eine Verlängerung des Bezugszeitraums beschlossen. Der max. Zeitraum beträgt 24 Monate und längstens bis 31.12.2021

  1. Für die Betrieb, die nun erstmalig von Kurzarbeit betroffen sind:
    Bitte beachten Sie, dass Kurzarbeit vom Arbeitgeber nicht angeordnet werden und die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen ist (schriftlich). Hierbei raten wir im Vorfeld eine arbeitsrechtliche Beratung einzuholen.

Alle Informationen zur Kurzarbeit finden Sie hier:

https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/

 

Alle für die Beantragung der Kurzarbeit notwendigen Formulare finden sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/…/corona-virus…

 

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Kanzleiteam

Klinkenberg & Kloubert

 

Haftungsausschluss:

Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden

 

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