Bundesregierung plant neue Corona-Hilfen für Mittelstand
26. Mai 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie man am gestrigen Tag der Presse entnehmen konnte, plant Die Bundesregierung für Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitern sowie Soloselbstständigen und Freiberuflern in den nächsten sechs Monaten (Juli –Dezember 2020) Corona Soforthilfen von monatlich bis zu 50.000 EUR zu zahlen. Dies soll das Überleben während der Corona-Krise sichern.
Antragsberechtigt sollen Firmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler sein, deren Umsätze im April und Mai um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten eingebrochen sind. Unternehmen, die bereits Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen, aber weiter Umsatzausfälle haben, dürften auch neue Anträge stellen. Bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch sollen bis zu 80 Prozent der fortlaufenden Kosten beispielsweise für Mieten oder Anlangen übernommen werden, auch „unabdingbarer Personalaufwand“ soll darunter fallen.
Die Auszahlung dieser Hilfen soll – wie bei der bisherigen Soforthilfe – über die einzelnen Länder organisiert werden.
Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte nach Presseberichten, dass derzeit an einem Vorschlag für Corona-bedingte Überbrückungshilfen gearbeitet werde. Hierzu sei das Ministerium Altmaier im Austausch mit dem von Olaf Scholz geführten Finanzministerium. Derzeit werde „mit Hochdruck an einer Finalisierung der Abstimmungen zwischen den Ressorts“ gearbeitet.
Sobald weitere Neuigkeiten zu dieser Thematik veröffentlicht werden, werden wir Sie umgehend informieren.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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