Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger
30. September 2022
Mit dem Dritten Entlastungspaket wurden am 4. September 2022 zahlreiche Maßnahmen vorgestellt, die die Auswirkungen des Russlandkonflikts und den daraus resultierenden Folgen der Energieknappheit lindern sollen. Gemeinsam mit den beiden vorangegangenen Entlastungspaketen sind nun zahlreiche Maßnahmen im Gespräch.
Was nun tatsächlich kommen wird, bleibt abzuwarten, da der Bund und die Länder darüber streiten, wer das neue Entlastungspaket bezahlen soll und einige Maßnahmen auch auf EU-Ebene geregelt werden müssen.
Wir möchten Ihnen einen Überblick verschaffen, was das Dritte Entlastungspaket enthält, gegliedert nach Zielgruppen, so dass Sie schnell das für Sie Interessante finden können.
Alle Steuerpflichtigen, Familien mit Kindern und Energieverbraucher
Abbau der kalten Progression
Die Anpassung der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif soll die kalte Progression abbauen.
Kindergeld
Das Kindergeld soll ab dem 1.1.2023 angehoben werden. Für das 1., 2. und 3. Kind werden je 18 € mehr im Monat bezahlt.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag soll ab dem 1.1.2023 auf 250 € je Monat angehoben werden. Das gilt, bis die geplante Kindergrundsicherung kommt. Zielgruppe sind Familien mit geringen Einkünften. Der Höchstbetrag wurde bereits zum 1.7.2022 auf 229 € für jedes Kind erhöht.
Volle Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge
Ab dem 1.1.2023 sollen alle Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden. Das gilt für Arbeitnehmer und Mitglieder von berufsständigen Versorgungseinrichtungen.
Senkung der Umsatzsteuer auf Gas
Die Umsatzsteuer auf Gas wird ab dem 1.10.2022 auf 7% gesenkt.
Preisdämpfungen am Gasmarkt
Es wird eine Expertenkommission eingesetzt. Angedacht ist ein Grundkontingent im Wärmebereich. Konkretes gibt es hierzu noch nicht.
Strompreisbremse
Privathaushalte sowie kleine und mittelständige Unternehmen erhalten einen Basisverbrauch an Strom zu vergünstigten Preisen. Unklar ist noch die Berechnung der Höhe des Basisverbrauchs sowie der Tarif.
Dämpfung steigender Netzentgelte
Redispatch-Kosten (für Netz- und Sicherheitsmaßnahmen) sollen durch Zufallsgewinnbesteuerung querfinanziert werden. Aktuell wird hier auf eine EU-Umsetzung gewartet.
Entlastung beim CO2 Preis
Die Erhöhung des CO2 Preises wird auf den 1.1.2024 verschoben.
Keine Sperrung von Gas und Strom bei Mietern
Verbraucher, die Kosten nicht zahlen können, sollen nicht gesperrt werden. Dazu soll das Energierecht geändert werden.
Nachfolger 9 Euro Ticket
Es soll ein bundesweites Ticket für den öffentlichen Nahverkehr kommen. Auch hier ist nichts konkret, 49 € bis 69 € sind angedacht.
Für Unternehmen
Besteuerung von Zufallsgewinnen
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, eine Besteuerung von Zufallsgewinnen durchzusetzen. Nur wenn die EU nicht zeitnah zu einer Lösung kommen sollte, soll es einen Alleingang der Deutschen Regierung geben. Betroffen hiervon wären Energieunternehmen.
Unternehmenshilfen werden verlängert
Folgende Programme zur Unterstützung von Unternehmen sollen bis zum 31.12.2022 verlängert:
- KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland)
- Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme
- Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Unternehmen
- Margining Finanzierungsprogramm
- Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapitalmaßnahmen
Verbesserung KfW UBR
Die Haftungsfreistellung wird verbessert.
Verbesserung Energiekostendämpfungsprogramm
Auch Unternehmen mit hohem Energiebedarf, die nicht auf KUEBLL Listen stehen, sollen unterstützt werden.
Änderung Margining Finanzierungsinstrument
Die Unterstützung wird spezifisch auf Elektrizitätsmärkte ausgedehnt. Dies gilt für Energieunternehmen.
Unterstützung zukunftsfähiger Unternehmen, die wegen Gasmangel oder hoher Energiekosten ihre Produktion einstellen müssten
Hier ist eine Unterstützung angedacht für Unternehmen mit Produktionsausfällen. Konkret wurde die Bundesregierung hier aber noch nicht.
Verlängerung der KfW Förderung für kommunale und soziale Wohnungsunternehmen
Die KfW Investitionskredite für kommunale und soziale Wohnungsunternehmen sollten bis zum 31.12.2023 verlängert werden (Förderung von Betriebsmitteln).
Förderung privater Wohnungsunternehmen
Zusätzlich zum KfW Investitionskredit für kommunale und soziale Wohnungsunternehmen können die regulären ERP/KfW Förderprogramme, und bei vorübergehenden Liquiditätsengpässen die regulären Bürgschaftsprogramme zur Liquiditätssicherung, in Anspruch genommen werden.
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes
Die Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld kommt. Noch ist nicht bekannt, bis wann.
Umsatzsteuer Gastronomie
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen auf 7% soll verlängert werden, bis wann ist auch hier noch nicht bekannt.
Erleichterung bei der Insolvenzantragspflicht
Im Kern gesunde Unternehmen sollen Zeit gewinnen, Geschäftsmodelle anzupassen, daher soll es Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht geben.
Nationale Mindestbesteuerung
Mit der Umsetzung der international vereinbarten globalen Mindestbesteuerung wird „jetzt“ in Deutschland begonnen.
Für Arbeitnehmer und Geringverdiener
Steuer und Sozialversicherungsfreie Zahlungen von max. 3.000 € durch den Arbeitgeber
Es ist eine sogenannte Inflationsausgleichsprämie geplant.
Es wurden am 28. September 2022 bereits konkrete Eckpunkte der Bundesregierung hierzu bekannt:
- Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet bis zum 31.12.2024.
- In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
- Gezahlt werden kann auch in mehreren Teilbeträgen.
- Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.
Midi-Jobs
Die Grenze für einen Midi-Job soll ab dem 1.1.2023 auf 2.000 € angehoben werden. Bereits zum 1.10.2022 wird die Grenze für den Midi-Job von 1.300 € auf 1.600 € angehoben.
Homeoffice-Pauschale
Die Regelung für die Homeoffice-Pauschale soll nun unbegrenzt gelten. Es kann ein Werbungskostenabzug von 5 € je Tag im Homeoffice, max. 600 € im Kalenderjahr ohne Belege und ohne häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht werden.
Für Studierende und Rentner
Einmalzahlungen an Studierende / Fachschüler
Studierende und Fachschüler erhalten eine Energiepreispauschale von 200 €. Die Auszahlungsart und das Datum der Auszahlung sind unklar.
Einmalzahlungen an Rentner und Pensionäre
Rentner und Pensionäre erhalten zum 1.12.2022 ebenfalls eine Energiepreispauschale von 300 € ausgezahlt. Die Einmalzahlung ist einkommensteuerpflichtig und wird von der Dt. Rentenversicherung ausgezahlt.
ALG II, Sozialgeld und Wohngeldbezieher
Wohngeldreform
Es soll beim Wohngeld eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente zum 1.1.2023 eingeführt werden. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, unbürokratische Abschlagszahlungen zu erhalten.
Der Kreis der Berechtigten für den Bezug von Wohngeld soll erweitert werden und auch der mögliche Förderbetrag wird hochgesetzt von bisher durchschnittlich 177 € auf zukünftig durchschnittlich 340 €.
Weiterhin soll es einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Wohngeldberechtigte geben: 415 € für eine Person, 540 € für zwei Personen und für jede weitere Person nochmal 100 €.
Bürgergeld
Der Anpassungszeitraum wird so geändert, dass eine prognostizierte Teuerung zum 1.1.2023 von 500 € zugrunde gelegt wird. Bereits im zweiten Entlastungspaket wurde beschlossen, dass aus ALG II und Sozialgeld zum 1.1.2023 das Bürgergeld wird.
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sind ins Kabinett eingebracht und werden nun im Bundestag beraten. Was dann im Bundesrat letztlich beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie diesbezüglich natürlich auf dem Laufenden.
Was die Förderprogramme bei der KfW betrifft, sprechen Sie uns sehr gerne an.
Ihr Team
Klinkenberg & Kloubert
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
Sollten Sie weitere Fragen zu dieser Thematik haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.