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EILT: Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

26. März 2020

Lesedauer: 1 Minute

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich kurzfristig die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.

Achtung: Um die Beiträge für März noch stunden zu lassen, müssen sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens heute, den 26.3., formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt.

Zum Download finden Sie eine Vorlage als PDF Dokument. Wir möchten Sie bitten die Stundungsanträge selber bei Ihren Krankenkassen zu stellen.

Sollten Sie Fragen zu Ihrer Betriebsnummer haben, können Sie uns gerne heute telefonisch unter 0241/16047-0 erreichen. Frau Johanna Klinkenberg wird Ihnen Ihre Betriebsnummer, die für den Stundungsantrag notwendig ist, mitteilen können. Diese finden Sie auch in Ihren monatlichen Lohnunterlagen (Krankenkassenmeldungen), die wir Ihnen regelmäßig zur Verfügung stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Beiträge für März zunächst lediglich bis Ende April gestundet werden.

Bleiben Sie weiterhin gesund!

Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert

Haftungsausschluss:
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Steuerberater Aachen – 11 Muster Stundung SoziV
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