Existenzgründung –
Gründung einer Kapitalgesellschaft (am Beispiel einer GmbH)
Wir liefern Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Vorwort zur Gründung einer Kapitalgesellschaft
Im Rahmen Ihrer ersten Planungen zur Gründung eines neuen Unternehmens / Start-Ups ist Ihnen sicherlich oft der Begriff der Kapitalgesellschaft – insbesondere der GmbH – begegnet. Doch wie definiert sich überhaupt eine Kapitalgesellschaft? Was sind Ihre allgemeinen und steuerlichen Stärken und Schwächen und wie kann ich konkret eine GmbH gründen?
Wir möchten Ihnen in diesem Artikel diese und weitere Fragen beantworten, sodass Sie sich einen guten Überblick über die komplexe Fragestellungen zur Gründung einer GmbH bekommen und wir Ihnen damit auch Ihre Entscheidungsfindung hinsichtlich der bestmöglichen Rechtsformwahl für Ihr Unternehmen erleichtern können.
Definition der Kapitalgesellschaft
Bei der Kapitalgesellschaft handelt es sich theoretisch formuliert um eine auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Körperschaft des privaten Rechts, welche zumeist auch als juristische Person bezeichnet wird. Neben der klassischen GmbH – welche wir in unserem Artikel näher beleuchten möchten – gibt es noch weitere Kapitalgesellschaften in Form einer AG (Aktiengesellschaft), einer KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien) sowie einer UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt), welche eine Unterform der GmbH darstellt.
Anteilseigner einer solchen Kapitalgesellschaft können sowohl eine Person wie auch eine Vielzahl von Personen sein. Da Kapitalgesellschaften stets als Handelsgesellschaften definiert werden, erzielen diese auch steuerlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Weitere Merkmale sind insbesondere:
- Als juristische Person besitzen sie Rechts- und Parteifähigkeit.
- Grundsätzlich besteht keine unmittelbare Haftung der Mitglieder gegenüber Gesellschaftsgläubigern (Ausnahme: sog. eingeschränkte Durchgriffshaftung), aber volle Haftung der Gesellschaft mit Ihrem Gesellschaftsvermögen (sog. Trennungsprinzip). Hierzu werden wir näher in den Vor-und Nachteilen einer GmbH eingehen.
- Vertretung und Geschäftsführung sowohl von Gesellschaftern als auch durch Nichtgesellschafter (sog. Fremdorganschaft) möglich.
- Mehraktiger Gründungsvorgang. Hierzu werden wir näher in der Gründung einer GmbH eingehen.
- Es bestehen Aufbringungs- und Erhaltungsvorschriften für das Stamm- oder Grundkapital.
Tipp: Um formale Fehler bei der Wahl des Firmennamens und damit auch Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit seinen Wunschnamen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen!
Ablauf der Gründung einer GmbH
Wir möchten nunmehr den theoretischen Teil der Kapitalgesellschaft verlassen und uns mit dem praktischen Vorgehen der Gründung einer GmbH beschäftigen. Nachdem Sie nach eingehender Prüfung und Abwägung zusammen mit uns beschlossen haben, dass die GmbH als Rechtsform perfekt zu Ihrem neuen Unternehmen passt, stellt sich für viele die Frage wie es dann konkret weitergeht.
Vorherige Überlegungen
Bevor wir zusammen mit Ihnen die formellen Voraussetzungen der Gründung bestimmen, sollten sie sich vorab folgende interne Fragen stellen:
- Haben wir das nötige Stammkapital von 25.000€ (bzw. 12.500€) zusammen?
- Wer soll Gesellschafter der GmbH und wer Geschäftsführer werden?
- Soll für den Gesellschaftsvertrag eine individuelle Satzung erstellt werden oder ein standardisiertes Musterprotokoll?
- Wie soll mein zukünftiges Unternehmen heißen (Stichwort Firmenname) und welchen Unternehmensgegenstand verfolgt mein Unternehmen?
Tipp: Um formale Fehler bei der Wahl des Firmennamens und damit auch Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit seinen Wunschnahmen bei der zuständigen IHK prüfen zu lassen!
Wichtig: Wie Sie bereits gemerkt haben ist eine zeitnahe Abwicklung der Gründung von hoher Bedeutung. Doch warum ist das so?
Dies liegt daran, dass bei der GmbH-Gründung 3 Gründungsphasen zu unterscheiden sind.
Die 3 Gründungsphasen
Gewerbeanmeldung
Ihre GmbH muss zudem bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt durch ein Formular angemeldet werden. Diese Anmeldung kann zudem erst vorgenommen werden, wenn Sie über eine Registernummer durch die Eintragung im Handelsregister verfügen.
Steuerliche Erfassung
Neben der Gewerbeanmeldung müssen Sie die Gründung Ihrer GmbH auch dem Finanzamt anzeigen. Dies wird durch einen sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vorgenommen. Selbstverständlich werden wir für Sie in enger Absprache mit Ihnen diesen Fragebogen für das Finanzamt vorbereiten. Sie finden diesen Fragebogen zudem auf unsere Homepage unter folgenden Link:
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Kapitalgesellschaften
Nähere Ausführungen hierzu werden wir unter dem Punkt steuerliche Besonderheiten vornehmen.
Steuerliche Besonderheiten
Besteuerung der GmbH
Die GmbH unterliegt als Kapitalgesellschaft der Körperschafsteuerpflicht sowie der Gewerbesteuerpflicht. Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15%. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vom dem Hebesatz der Gemeinde ab, in der Ihre GmbH Ihren Sitz hat.
Die Höhe der Körperschaftsteuer sowie der Gewerbesteuer hängen von dem erzielten Gewinn der GmbH ab, welche zwingend durch einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) ermittelt werden muss.
Sobald die Höhe des Gewinns feststeht, müssen Sie überlegen, wie dieser Gewinn verwendet werden soll. Dies wird in einem sog. Gewinnverwendungsbeschluss in einer Gesellschafterversammlung festgelegt. Dabei haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Einstellung in eine Gewinnrücklage
- Gewinnvortrag in das nächste Jahr
- Offene Gewinnausschüttung
In diesem Zusammenhang müssen Sie auch überlegen, wie Sie als Gesellschafter Ihren persönlichen Lebensunterhalt bestreiten können. Da die GmbH ein eigenes Rechtssubjekt darstellt, stellt sich für Sie die konkrete Frage, wie Sie das erwirtschaftete Geld aus der GmbH bekommen, um damit Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies sollte auch im Hinblick auf die Gewinnverwendung betrachtet werden.
Offene Gewinnausschüttung
Die erwirtschafteten Gewinne werden nach einem Steuerabzug an die jeweiligen Gesellschafter verteilt. Diese Gewinnausschüttung unterliegt der Kapitalertragsteuer (25%) sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer, sodass man auf eine kumulierte Steuerbelastung von 28,625% kommt.
Diese Kapitalertragsteuer muss von der GmbH einbehalten und im Rahmen einer sog. Kapitalertragsteueranmeldung an das Finanzamt abgeführt werden. Auf Ebene der Gesellschafter kann u.U. eine andere Versteuerung dieser Gewinne (Stichwort Teileinkünfteverfahren) steuerlich vorteilhafter sein. Gerne beraten wir Sie – neben der Fertigstellung etwaiger Anmeldungen für das Finanzamt – in Ihrem persönlich gelagerten Fall und fertigen Vergleichsrechnungen etc. an, damit wir für Sie eine möglichst geringe Steuerbelastung erreichen können.
Sofern Sie keine Gewinnausschüttungen beschließen, aber dennoch Ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen, können Sie sich als Geschäftsführer bei der GmbH anstellen lassen. Sie erhalten dann für Ihre Tätigkeit ein Geschäftsführer-Gehalt, welches der normalen Lohnsteuer unterliegt. Das Gehalt wird dann entsprechend gewinnmindernd bei der GmbH berücksichtigt.
Zudem ist zu klären, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit als (Gesellschafter-) Geschäftsführer der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Da diese Einordnung von vielen verschiedenen Faktoren abhängig ist (z.B. Höhe der Beteiligung an der GmbH, Sperrminorität bei bestimmten Beteiligungsverhältnissen, etc.), empfehlen wir ein sog. Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durchzuführen, um eine Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen.
Gewinnrücklage / Gewinnvortrag
Sofern der Gewinn nicht ausgeschüttet werden soll, kann auch eine Gewinnrücklage gebildet werden. Diese Rücklage kann sich positiv auf geplante Kreditaufnahmen bei der Bank auswirken, da die GmbH um entsprechendes Eigenkapital verfügt. Es ist jedoch zu beachten, dass sich solche Gewinnrücklagen nicht ohne weiteren Beschluss auflösen lassen, um u.U. erzielte Verluste in Folgejahren auszugleichen.
In diesem Fall würde sich als alternative der Gewinnvortrag anbieten, der so eine flexiblere Variante zu der Gewinnrücklage darstellt.
Umsatzsteuer
Neben den o.a. Steuerarten können ggf. Lieferungen und Leistungen Ihrer GmbH auch der Umsatzsteuer unterliegen. Sofern Sie auch Eingangsleistungen beziehen, können Sie aus diesen die Vorsteuer geltend machen, sodass sich Ihre Umsatzsteuerbelastung entsprechend vermindert.
Diese Ausgangs – sowie Eingangsleistungen werden in einer sog. Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt übermittelt, sodass sich ein entsprechender Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrag ergibt. Einmal im Jahr sind Sie verpflichtet eine sog. Umsatzsteuerjahreserklärung zu erstellen.
Registrierung der GmbH beim Finanzamt
Wie bereits im Themenpunkt Gründung der GmbH dargelegt, muss Ihre neu gegründete GmbH anhand eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt angemeldet werden. Dies ist wichtig, um eine Steuernummer vom Finanzamt sowie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID-Nummer) vom Bundeszentralamt für Steuern erteilt zu bekommen.
Gerade zu Beginn Ihrer Tätigkeit, in denen Sie beginnen erste Rechnungen zu schreiben brauchen Sie die Steuernummer bzw. UST-ID-Nummer, um eine ordnungsgemäße Rechnungen ausstellen zu können.
Zudem müssen in diesem Fragebogen u.a. Angaben zu dem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn Ihrer GmbH gemacht werden, sodass das Finanzamt ggf. schon Vorauszahlungen auf zukünftige Gewinne festsetzen kann.
Wir als Kanzleiteam von Klinkenberg & Kloubert legen daher großen auf Wert auf eine enge und schnelle Abstimmung mit Ihnen, um die erforderlichen Dokumente schnell an das Finanzamt versenden zu können, um Ihnen Ihren Start in das Geschäftsleben zu angenehm und abgesichert wie möglich zu gestalten.
Vor – und Nachteile einer GmbH
Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Ob diese Rechtsform auch zu Ihrem Start-Up / Unternehmen passt, werden wir gerne in einem persönlichen Gespräch zusammen entwickeln. Dennoch wollen wir Ihnen schon einen ersten Überblick über die prägnantesten Vor- und Nachteile einer GmbH sowohl in allgemeiner als auch in steuerlicher Hinsicht geben.
Rechtliche / tatsächliche Vorteile einer GmbH
- Beschränkte Haftung: Wie bereits erläutert haften die Gesellschafter ausschließlich mit dem Gesellschaftsvermögen und nicht mit dem Privatvermögen.
- Gründung einer GmbH auch mit nur einer Person möglich.
- Hoher Gestaltungsspielraum beim Gesellschaftsvertrag.
- Bestellung eines Fremdgeschäftsführers ohne Gesellschaftsanteile möglich.
- Bei zukünftig geplantem Exit ist ein einfacher Verkauf der Gesellschafteranteile möglich.
- Hohes Ansehen im allgemeinen Geschäftsverkehr durch die Kapitalaufbringung und Eintragung im Handelsregister.
Rechtliche / tatsächliche Nachteile einer GmbH
- Durchbrechung des Trennungsprinzips (Trennung Privatmögen und Gesellschaftsvermögen) durch sog. Durchgriffshaftung möglich, sodass dann doch wieder mit Privatvermögen gehaftet wird. (z.B. bei verspätete Insolvenzanmeldung durch den Geschäftsführer möglich)
- Hohe Gebühren (für Beauftragung Notar, Eintragung Handelsregister) sowie Folgekosten für Gebühren bei z.B. einem Gesellschafterwechsel.
- Hohe Gründungskosten von 25.000€ bzw. 12.500€. Bei Einzahlung von 12.500€ zusätzliche private Haftung in Höhe der noch ausstehenden Einlage.
- Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses sowie Hinterlegung bzw. Veröffentlich beim Bundesanzeiger (siehe hierzu auch in unserem FAQ Bereich unter Jahresabschluss)
- Bei einer Sacheinlage muss ein Gutachten über das eingelegte Wirtschaftsgut erstellt werden.
Steuerliche Vorteile einer GmbH
- Thesaurierungsmöglichkeit von erzielten Gewinnen in der GmbH, sodass diese nur der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (insg. rund 33%) statt der individuellen Einkommensteuer (bis zu 42%) unterliegen (sog. Geldspeichertheorie).
- Ansatz von Personalkosten (z.B. Geschäftsführergehalt) als Betriebsausgaben.
Steuerliche Nachteile einer GmbH
- Sofern Gewinne ausgeschüttet werden oder ein Geschäftsführer-Gehalt gezahlt wird, unterliegt – das schon versteuerte Geld – wiederum der Kapitalertragsteuer bzw. Lohnsteuer.
- Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform (Ausnahme vermögenverwaltende GmbH).
Wir freuen uns, wenn Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin in unserer Kanzlei vereinbaren!
Fazit
Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Artikel einen groben Überblick über die „Welt der GmbH“ verschaffen konnten. Gerne können wir die ggf. aufkommenden Fragen hinsichtlich einer möglichen Gründung einer GmbH für Ihr geplantes Unternehmen in einem persönlichen Beratungsgespräch in unserer Kanzlei klären.
Wir als Kanzleiteam von Klinkenberg & Kloubert stehen Ihnen in Ihrer Gründungsphase und auch danach als zuverlässiger Partner zur Seite, sodass Sie sorgenfrei und ohne nachträgliche böse Überraschungen in Ihren Traum der Selbstständigkeit starten können.