Ihr Steuerberater für Finanzbuchhaltung

Ob klassisch oder digital – Hauptsache effizient!

Datev Digitale Kanzlei 2024

Arbeitsteilige Zusammenarbeit als Finanzbuchhalter mit unseren Mandanten bedeutet für uns, die für Sie geeignete Organisation der Zusammenarbeit zu finden. Daher bieten wir im Bereich der Betreuung und Erstellung der Finanzbuchhaltung bzw. Betriebsbuchführung Ihnen drei Produkte an, zwischen denen Sie sich – je nach Bedarf – entscheiden können. Darüber hinaus besteht für jedes dieser drei Produkte die Möglichkeit, entsprechende Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen.

Zudem besteht die Möglichkeit, Ihre Finanzbuchhaltung durch uns digitalisieren zu lassen. Ob Buchhaltung, Leistungsrechnung und Erfolgsrechnung, Bilanzen oder Erträge Ihres Unternehmens – zu all den Themen stehen wir Ihnen mit Expertenwissen beiseite.

Unsere Zusatzleistungen für Ihre Finanzbuchhaltung

Gerne nehmen wir Ihnen lästige Arbeit ab

Wir wissen, dass Finanzbuchhaltung eine Menge Arbeit mit sich bringt – genau deshalb möchten wir Sie dabei unterstützen. Bei jeder unserer Finanzbuchhaltungs-Leistungen besteht die Möglichkeit, eine Vielzahl von Auswertungen, Sonderauswertungen bzw. Dienstleistungen zu erhalten, die Ihre Effizienz und Leistungsfähigkeit steigern.

Natürlich bieten wir unseren Mandanten immer das optimale Paket für Ihre individuellen Bedürfnisse an. Unsere Kanzlei ist Experte in Sachen Grundleistungen, Vorjahresvergleiche, Anlagevermögen, Branchenvergleiche und vieles mehr.

Wir freuen uns riesig, Sie als neuen Mandaten begrüßen zu dürfen, das betriebliche Rechnungswesen und Ihre Finanzen gemeinsam ideal und mittels DATEV immer aktuell im Blick zu behalten.

Unsere Zusatzleistungen als Ihr Steuerberater im Überblick:

  • Kostenrechnung
  • Einführung einer Kostenrechnung
  • Optimierung bereits bestehender Kostenrechnungen
  • Erstellung von Planrechnungen / Businesspläne
  • Individualisierung Ihrer BWA
  • Soll- / Ist – Vergleiche
  • Konsolidierte Auswertungen
  • Statistiken auswerten etc.
  • Controlling Reportauswertungen (Infos über Ertrag, Liquidität, Top Kunden, Top Lieferanten grafisch aufbereitet)
  • Finanzierungsbegleitung
  • Übernahme Ihres gesamten Zahlungsverkehrs bis zur Freigabe durch Sie
  • Übernahme Ihres Mahnwesen
  • Begleitung des Prozesses Ihrer noch klassischen Buchführung hin zu einer digitalen Buchführung, wenn gewünscht digitalisieren wir Ihre Belege mit DATEV
  • Erstellung einer benötigten Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen

Wir freuen uns, wenn Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin in unserer Kanzlei vereinbaren!

Häufig gestellte Fragen zu der Finanzbuchhaltung

Der Begriff der Sollversteuerung und Istversteuerung ist im Rahmen der Umsatzbesteuerung von Ausgangsumsätzen von Bedeutung. Die Sollversteuerung wird auch „Besteuerung nach vereinbarten Entgelten“ genannt. Denn im Rahmen der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer bereits bei Leistungserbringung fällig. Demgegenüber wird die Istversteuerung auch „Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ genannt, da die Umsatzsteuer demnach erst beim Geldeingang fällig wird.
Es ist zu beachten, dass die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten nur auf Antrag und bei bestimmten Umsatzgrößen (bis 600.000 EUR) möglich ist. Bei Freiberuflern ist der entsprechende Antrag auch ohne Einhaltung bestimmter Umsatzgrößen möglich. Gerne beraten wir Sie inwieweit ein solcher Antrag für Ihr Unternehmen möglich und auch vorteilhaft ist.

Rechnungen müssen nach § 14 UStG diverse folgende Pflichtangaben enthalten um als ordnungsgemäße Rechnungen auch steuerlich anerkannt zu werden:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers.
  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte USt-Identifikationsnummer
  • das Ausstellungsdatum
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer)
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. den Zeitpunkt der Vereinnahmung der Vorauszahlung, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist
  • das Entgelt für jeden Steuersatz oder jede Befreiung
  • jede im Voraus vereinbarte Preisminderung, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
  • den anzuwendenden Steuersatz bzw. Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Besonderheiten in bestimmen Fällen (z.B. Leistungsempfänger als Steuerschuldner – „Reverse-Charge-Verfahren“; Abrechnung im Gutschriftsverfahren; Anwendung Differenzbesteuerung etc.) zu beachten. Sofern diese Tatbestände auf Sie zutreffen, werden wir Sie hierüber im Einzelnen gerne gesondert informieren.

Sie können die verschiedenen Auswertungen gerne individuell auf Ihr Unternehmen angepasst erhalten. Dabei kann u.a. eine Individualisierung Ihrer betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) mit Soll/Ist-Vergleichen, konsolidierten Auswertungen und Statistiken nach Ihren Wünschen angefertigt werden.
Diese Auswertungen werden Ihnen über die Plattform „Unternehmen-Online“ oder auf dem bisher Ihnen bekannten Weg zur Verfügung gestellt.
Sprechen Sie uns gerne an, sodass wir eine speziell auf Ihr Unternehmen sowie Ihre Bedürfnisse angepasste BWA für Sie erstellen können. Hier legen wir Wert darauf, dass wir Sie – weg von den DATEV Standard BWAs – individuell beraten und auch individuelle Auswertungen für Sie erzeugen, womit Sie als Unternehmen effektiv arbeiten können. Nichts mögen wir weniger, als das Sie nach Erhalt Ihrer BWA mit eigenen Excel Listen weiterarbeiten müssen, um die für Sie gewünschten Auswertungen zu erhalten.