Weitere Förderungsmöglichkeiten für Start-ups
1. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie die heute erschienene aktuelle Fassung der fortlaufenden Tabelle des Steuerberaterverbandes zu Ihrer Kenntnisnahme.
Insbesondere weitere Förderungsmöglichkeiten für Start-ups, die in wirtschaftliche Probleme aufgrund der Corona-Pandemie gekommen sind, werden dargestellt. Zusätzlich wurde in NRW die Möglichkeit geschaffen, für bislang nicht abgegebene Steuererklärungen des Jahres 2018 eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai 2020 zu erhalten.
Das BMWi hat heute eine Liste der zuständigen Stellen für die Beantragung der Zuschüsse für Unternehmen zusammengestellt, die im Dokument verlinkt sind. Dort finden sich auch Informationen, ab wann die Zuschüsse beantragt werden können.
Darüber hinaus hat Finanzminister Olaf Scholz medial angekündigt, in der Corona-Krise Bonuszahlungen für Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen bis 1.500 Euro steuerfrei zu stellen. (FAZ, Beitrag v. 29.03.2020) Näheres zu der genaueren Umsetzung ist bislang nicht bekannt.
Wir halten Sie weiterhin informiert.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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