Fristverlängerung zu Überbrückungshilfe III Plus und Zugang zu Kurzarbeitergeld
11. August 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 24.07.2021 haben wir Sie über die Veröffentlichung der FAQ`s zu Überbrückungshilfe III Plus informiert. Anbei erhalten Sie nun eine Information im Kontext der erneuten Verlängerung zur Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus.
Die Bundesregierung hat sich am gestrigen Tage (10.08.2021), nach Information der Deutsche Presseagentur, auf eine weitere Ausweitung der Überbrückungshilfe geeinigt.
Sollten die Überbrückungshilfe III Plus, sowie der erleichterte Zugang zu Kurzarbeitergeld zunächst nur bis Ende September laufen, so wurde diese Frist jetzt bis Jahresende verlängert.
Sobald hier weitere Details zum Antragsverfahren etc. bekannt werden, informieren wir Sie erneut.
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Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit!
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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