Lohnbuchhaltung von uns für Sie

Ausgezeichnet abgerechnet!

Datev Digitale Kanzlei 2024
Lohnbuchhaltung Steuerkanzlei Klinkenberg &Amp; Kloubert

Wir nehmen Ihnen gerne eine große Portion Arbeit ab

Da das Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht permanenten Änderungen unterworfen ist, brauchen Sie einen Partner als Lohnbuchhalter, der den Überblick behält. Unsere Mitarbeiter sind kompetent, internetaffin, humorvoll und natürlich immer auf dem aktuellsten Stand. Dank langjähriger Erfahrung und stetiger Weiterbildung garantieren wir Ihnen gewissenhaft, korrekt und pünktlich erstellte Gehaltsabrechnungen bzw. Lohnabrechnungen, die Ihre Mitarbeiter und Angestellten jederzeit online abrufen können. Auch Lohnbuchführung und Lohnkonten, Abrechnungen und Buchungsbelege sind mit uns als Ihr Steuerberater immer auf dem neuesten Stand sowie gut organisiert.

Wie läuft die Erfassung, Abrechnung und Abwicklung der Lohnbuchhaltung?

Wer genau ist involviert – das Finanzamt oder der Sozialversicherungsträger?

Und wer kümmert sich um den Versand an die Mitarbeiter?

Ihr persönlicher Kontakt, der Antworten auf all Ihre Fragen zum Thema Lohn / Gehalt hat

Weil die Lohnbuchhaltung jedes Jahr komplexer wird und immer mehr Zeit beansprucht, liegen Sie mit der Auslagerung der Lohn- und Gehaltsabrechnung an einen kompetenten Steuerberater genau im Trend. Mit uns schaffen Sie sich nicht nur Freiräume für Ihr Kerngeschäft und stellen das Finanzamt und die Krankenkassen zufrieden, sondern gewinnen einen kompetenten Partner hinzu, der Ihnen bei all Ihren Belangen individuell zur Seite steht.

Zusätzlich entledigen Sie sich des hohen Fehlerrisikos in der Entgeltabrechnung. Und obwohl das schon gut genug klingt, unterstützen wir Sie zudem mit einer guten Portion Humor zu all diesen Teilbereichen der Lohnbuchhaltung:

  • termingerechte Erstellung der Lohnabrechnungen und Durchführung der Datenübermittlung an Finanzämter, Banken und Krankenkassen
  • zeitnahe Bereitstellung der monatlichen Lohnauswertungen in digitaler Form über die Plattform Unternehmen Online oder bei Bedarf auch in klassischer Form
  • Bereitstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen an Ihre Mitarbeiter in digitaler Form über die Plattform Arbeitnehmer Online oder bei Bedarf auch in klassischer Form
  • Erstellung der Zahlungsvorschläge für den elektronischen Zahlungsverkehr mit Ihrer Bank
  • Mitwirkung bei Prüfungen (Lohnsteuer, Sozialversicherung etc.)
  • Gesamtes Bescheinigungs- und Antragswesen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen
  • Erstellung von Statistiken (z. B. Übersicht über Stundenlöhne oder Personalkosten)
  • Einführung, Beratung und Pflege einer digitalen Personalakte, so dass Sie von überall auf alle Mitarbeiterdaten Zugriff haben
  • Lohnoptimierungsberatungen, so dass für Ihre Mitarbeiter mehr „Netto vom Brutto“ bleibt

Wir freuen uns, wenn Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin in unserer Kanzlei vereinbaren!

Häufig gestellte Fragen in der Lohnbuchführung

Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können durch eine gezielte Gestaltung der Löhne von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Möglichkeiten profitieren. Denn eine Vielzahl von Leistungen des Arbeitgebers können über verschiedene Gehaltsbausteine entweder vollständig steuer- und sozialversicherungsfrei oder nur geringfügig pauschal besteuert an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Um Ihnen hierfür einen für Sie passenden Gestaltungsspieltraum zu ermöglichen, bieten wir Ihnen diverse Beratungsbausteine an, indem wir Ihre vorhandene Gehaltsstruktur analysieren und Ihnen darauf aufbauend verschiedene Möglichkeiten der Steueroptimierung für Sie aufzuzeigen.
Zudem erhalten unsere Mandanten von uns eine jährliche Broschüre über aktuelle Rechtsentwicklungen im Rahmen der Lohnsteuer sowie einer umfassenden Auflistung verschiedenster alternativer Gehaltsbestandteilen.
Sofern Sie Ihren Arbeitnehmern zu steueroptimalen Bedingungen mehr Netto vom Brutto bieten möchten sprechen Sie uns an, sodass wir gemeinsam einen für Sie individuell angepassten Lösungsweg erarbeiten.

Im Rahmen des neuen Gesetzgebungsverfahrens im Steuerrecht wurde insbesondere die Elektromobilität steuerlich umfangreich gefördert. Sofern Sie Ihrem Arbeitnehmer ein Hybridelektrofahrzeuge (Plug-In-Hybride) zur Verfügung stellen wollen muss dieser – sofern verschieden Voraussetzungen erfüllt sind – nur die Hälfte des Bruttolistenpreises im Rahmen der 1%-Regelung für die Privatnutzung versteuern.
Sofern es sich um einen Dienstwagen handelt, der rein elektrisch angetrieben wird und einen Bruttolistenpreis unter 40.000€ hat, so muss der Arbeitnehmer nur ein Viertel des Bruttolistenpreises im Rahmen der 1%-Regelung für die Privatnutzung versteuern.

Gerne prüfen wir für Sie, ob die Voraussetzungen dieser steuerlichen Förderung auch für Ihren konkreten Fall zutreffen und ob ggf. noch Alternativen (z.B. Überlassung von Elektrofahrrädern sowie Fährrädern) für Sie in Frage kommen.

Im Rahmen des Jahressteuergesetz 2019 wurde eine gesetzliche Verankerung der Definition der Sachbezüge an Arbeitnehmer erwirkt. Im Falle von Gutscheinkarten, welche dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden ist nunmehr zu prüfen, ob es sich nach der neuen Gesetzesvorlage weiterhin um einen Sachbezug handelt, welcher grundsätzlich steuerfrei überlassen werden kann.
Demnach ist bei Gutscheinkarten weiterhin von einem steuerbegünstigen Sachbezug auszugehen, sofern diese Gutscheine oder Geldkarten ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Zudem müssen Sie dem Arbeitnehmer zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.