Neue Informationen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie
20. März 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Download erhalten Sie das heute Morgen veröffentlichte E-Book der DATEV zum Thema Kurzarbeit, welches ergänzend zu unseren bisherigen Informationen und Emails das Thema Kurzarbeit und die Voraussetzungen erläutert.
Weiteren verweisen wir wiederum auf die mit gestrigem Tage aktualisierte Tabelle des Steuerberaterverbandes zur Ihrer weiteren Information u.a. auch mit einer ergänzenden Darstellung zum Infektionsschutzgesetz und einer Erläuterung zu dem gestern erlassenen BMF Schreiben und gleichlautenden Ländererlass, wonach eine Stundung von fälligen Steuern bis zum 31.12.2020 möglich ist.
Anbei finden Sie weiterhin als Download das entsprechende Formular zur Beantragung einer Stundung, woraus ersichtlich ist, welche Voraussetzungen für eine Stundung (erhebliche Härte, ggf. Ratenzahlung) erfüllt sein müssen. Die Angaben zur Beantragung der Stundung sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit von Ihnen als Unternehmer zu versichern. Sollten Sie fällige Steuern (außer Lohnsteuer), die seit Beginn der Corona Krise entstanden sind, stunden oder Ihre Vorauszahlungen aufgrund der derzeitigen Lage herabsetzen wollen, kontaktieren Sie uns sehr gerne, damit wir Ihnen behilflich sein können.
Wie der Presse derzeit zu entnehmen ist, rechnen wir kommende Woche mit zusätzlichen Maßnahmenpaketen der Bundesregierung und des Landes NRW, welche insbesondere die kleineren Unternehmen unbürokratisch durch nicht rückzahlbare Soforthilfen entlasten sollen. Der Freistaat Bayern hat eine solche Hilfe bereits umgesetzt, wonach der Mitarbeiteranzahl folgend, Beträge von 5.000 EUR – 30.000 EUR pro Unternehmen gezahlt werden sollen.
Wir informieren Sie unverzüglich sobald neue Maßnahmen beschlossen worden sind.
Bleiben Sie gesund in diesen turbulenten Zeiten.
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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Link:
https://www.dstv.de/interessenvertretung/steuern/steuern-aktuell/tb-031-20-de-corona-stb-infos-liste
Download:
Kurzarbeit Broschüre DATEV
Formular Fin NRW Steuererleichterungen aufgrund Corona
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