Novemberhilfe – Verfahren der Abschlagszahlung steht
12. November 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das Verfahren der Abschlagszahlung für die Novemberhilfe steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium geeinigt.
„Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:
- Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.
- Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform der Überbrückungshilfe
- Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtlich 25.11.).
- Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.
- Die Antragstellung erfolgt einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.
Das Verfahren der regulären Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vorbereitet und finalisiert, damit es unmittelbar im Anschluss an die Abschlagszahlungen gestartet werden kann.“
Von einer unbürokratischen Hilfe – gerade im Hinblick auf die Höhe der Abschlagszahlungen kann u.E. nur bedingt die keine Rede von sein. Gerade für umsatzstarke Unternehmen, die von dem neuerlichen Lock down betroffen sind, helfen u.U. die 10.000 EUR als Abschlag nur bedingt weiter.
Auch die Tatsache, dass es schnell und unbürokratisch sein soll ist unser Erachtens nur sehr bedingt zu sehen, wenn erst Ende November die Beantragung des Abschlags möglich ist. Wann mit dem endgültigen Verfahren gerechnet werden kann, bleibt also abzuwarten.
„Die Antragsstellung erfolgt einfach und unbürokratisch.“ Immer wenn dieser Satz fällt stirbt derzeit leider ein Phrasenschwein.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir halten Sie weiterhin informiert.
Bleiben Sie gesund
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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