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Rettungspaket für Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen bis 10 Mitarbeiter; Soforthilfe für freischaffende Künstlerinnen und Künstler

22. März 2020

Lesedauer: 2 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem aktuellen Gesetzesentwurf des Finanz- und Wirtschaftsministeriums „Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige“ ist vorgesehen, dass Solo-Selbstständige und kleine Unternehmen sowie Angehörige der freien Berufe, die infolge von Corona nach dem 11. März einen Schadenseintritt erlitten haben, mit einer Mitarbeiterzahl bis zu maximal 10 Personen Finanzierungshilfen erhalten sollen. Hierbei soll es sich explizit nicht um Kredite handeln, sondern um nicht rückzahlbare Hilfen.

Dem Entwurf zufolge soll es für oben genannte Unternehmen eine Einmalzahlung von 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) geben – bis zu 15.000 Euro bei bis zu zehn Vollzeit-Beschäftigten. Mit diesen Hilfen sollen insbesondere die laufenden Mietkosten der Unternehmen zunächst gedeckt werden. Der möglichen Antragsstellung bezüglich dieser Soforthilfen ist eine eidesstattliche Erklärung des Unternehmers beizufügen, dass das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet oder in Liquiditätsengpässen ist.

Am Montag soll der Entwurf vom Bundeskabinett und dann in derselben Woche von Bundesrat und Bundestag beschlossen werden.

Es wird damit gerechnet, dass auch auf Landesebene diverse Rettungsschirme verabschiedet werden um Selbstständigen und Unternehmen Hilfen zukommen zu lassen. Der Freistaat Bayern hat bereits ein solches Paket auf den Weg gebracht.

Darüber hinaus ist mit umfangreichen Kreditangeboten für Unternehmen zu rechnen bzw. diese sind bereits initiiert, die jeweils über Ihre Hausbank bei der KFW beantragt werden können. Kontaktieren Sie diesbezüglich bitte im ersten Schritt Ihre Hausbank. Gerne versuchen wir Sie bei der Kreditbeantragung im zweiten Schritt zu unterstützen sollten Sie beispielsweise weitergehende Unterlagen für die Kreditbeantragung benötigen.

Darüber hinaus werden ggf. „kleinere“ Hilfen durch einzelne Ministerien bereitgestellt. An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Soforthilfe des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein Westfalen hinweisen, die für freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler, die durch die Absage von Auftritten in finanzielle Engpässe geraten, eine nicht rückzahlbare Soforthilfe von 2.000 EUR vorsieht. Die Soforthilfe kann mittels eines einfachen Formulars bei den zuständigen Bezirksregierungen beantragt werden und muss später nicht zurückgezahlt werden.

Unter folgendem Link finden Sie den entsprechende Pressemitteilung:

https://www.mkw.nrw/sites/default/files/documents/2020-03/2020-03-20_pm-unterstuetzung-kultur-und-weiterbildung.pdf

Das vereinfachte Antragsformular finden Sie unter:

https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20-Antrag%20Sofortprogramm.pdf

Wir werden Sie in den kommenden Tagen über die weiteren Entwicklungen und Neuigkeiten diesbezüglich weiter informieren.

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Bleiben Sie gesund!

Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert

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