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Soforthilfen können ab Freitag zu beantragt werden

25. März 2020

Lesedauer: 2 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mittlerweile hat die Landesregierung die NRW Soforthilfe beschlossen, so dass neben den Unternehmen bis 10 Mitarbeitern (gefördert durch Bundesmittel) auch die Unternehmen mit Mitarbeitern bis 50 Mitarbeiter gefördert werden sollen. Alle unterschiedlichen Unternehmensgrößen haben den gleichen Antrag zu stellen.

Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Seit einer Stunde gibt es nähere Informationen zum Antragsverfahren als solches, welches vollständig elektronisch ablaufen soll. Eine Einreichung in Papierform wird nicht möglich sein!

Ab Freitag soll das Antragsverfahren über einen Link, der unter https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 verfügbar sein wird, möglich sein.

Wir empfehlen Ihnen sich bereits heute und morgen mit den Antragsvoraussetzungen, welche sehr gut unter dem Link https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 ersichtlich und beschrieben sind, auseinander zu setzen, damit Sie die benötigten Antragsvoraussetzungen und benötigten Angaben für den Antrag bereits bis Freitag vorbereiten können. (z.B. Anzahl der Arbeitnehmer zum 31.12.2019, amtliches Ausweisdokument, ggf. Handelsregisternummer, Steuernummer, ggf. Steuer ID etc.)

Die Soforthilfe gilt explizit nur für Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind (genaue Voraussetzungen finden Sie ebenfalls unter oben genanntem Link).

Den Antrag auf Soforthilfe müssen Sie bitte online selbst als Unternehmer stellen, eine Beantragung durch unsere Kanzlei aufgrund der dort notwendigen eidesstaatlichen Versicherung Ihrerseits, ist durch uns berufsrechtlich leider nicht möglich.

Unter dem oben genannten Link können Sie alle Voraussetzungen und FAQ zu der Antragsstellung entnehmen. Ein Muster des Beantragungsformular ist ebenfalls ersichtlich. Dieses haben wir Ihnen als Screenshot dieser Mail angehangen.

Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag bis spätestens 30.04.2020 (mittlerweile 31.05.) gestellt haben müssen.

Wir haben jede Menge Aufgaben und Herausforderungen vor uns, die wir mit Mut, Entschlossenheit und Tatendrang angehen – mit Ihnen und für Sie. Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Ihren Mitarbeitern viel Kraft und Zuversicht für die anstehenden Aufgaben – und vor allem stets beste Gesundheit.

Ihr Kanzleiteam

Klinkenberg & Kloubert

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Steuerberater Aachen – 10 Musterformular Soforthilfe
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