Steuerberaterwechsel

Für eine gute Zusammenarbeit

Datev Digitale Kanzlei 2024

Was müssen Sie tun, um Ihren Berater zu wechseln?

Falls Sie in Betracht ziehen, zur Kanzlei Klinkenberg & Kloubert zu wechseln, birgt dies für Sie keinerlei Risiko. Sie binden sich nicht an langjährige Leistungsverpflichtungen, sondern – sollten Sie wider Erwarten nicht zufrieden mit unserer Arbeit sein – können Sie jederzeit das Mandatsverhältnis mit uns kündigen. Wir berechnen Ihnen in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Leistungen.

Aufgrund der Tatsache, dass es unüblich ist, seinen Steuerberater häufig zu wechseln, haben viele Mandanten keinerlei Erfahrungen und stehen dem Ablauf eines Beraterwechsels eventuell skeptisch gegenüber. Allerdings sind diese Bedenken unbegründet, denn in nahezu allen Fällen ist ein Beraterwechsel völlig unproblematisch und unkompliziert. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass gegenüber Ihrem ehemaligen Steuerberater keinerlei Honoraransprüche mehr ausstehen, welche ihm berufsrechtlich ein sogenanntes „Zurückbehaltungsrecht“ an Unterlagen und Datenbeständen einräumt. Auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses ist Ihr ehemaliger Steuerberater weiterhin rechtlich zu Verschwiegenheit verpflichtet.

Da wir mit den aktuellsten Programmen der DATEV operieren, ist es uns möglich, jederzeit Daten in das System zu importieren. Sollte Ihr ehemaliger Steuerberater die DATEV Programme nicht genutzt haben, finden wir aus unseren langjährigen Erfahrungen andere Möglichkeiten, Ihre Daten elektronisch einzulesen.

Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie Ihren Berater wechseln möchten, oder haben Sie weitere Fragen bzgl. dieser Thematik, dann würden wir Sie gern unverbindlich und kostenfrei zu einem Gespräch in unsere Kanzlei einladen. 

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns, wenn Sie einen unverbindlichen und kostenfreien Kennenlerntermin in unserer Kanzlei vereinbaren!