Steuerfreie Zulagen bis zu 1500 EUR während der Corona-Pandemie möglich
3. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 € im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies teilte das BMF am heutigen Tag in einer Pressemittelung mit. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Zuwendungen bis zu einem Betrag von 1.500 € steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren. Dies gilt für Sonderleistungen, die zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 den Mitarbeitern zugewandt werden.
Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Alle anderen Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unberührt. Diese Zuwendungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Da – entgegen der ersten Mutmaßungen – nicht nach Berufen getrennt werden soll, gilt die Steuerfreiheit für alle Zulagen bis insgesamt 1500 EUR über dem vereinbarten Arbeitslohn.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Wir wünschen Ihnen ein erholsames Wochenende. Bleiben Sie weiterhin gesund!
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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