Thema des Monats August 2025 – Welt in Unruhe – Deutschland investiert: Das steuerliche Investitionsprogramm ist beschlossen
28. Juli 2025
Geopolitische Krisen, steigende Energiekosten, Investitionszurückhaltung – die Herausforderungen für Unternehmen nehmen weiter zu. Der andauernde Iran-Konflikt sorgt für Unsicherheit auf den Weltmärkten, die Diskussion um die Wiedereinführung der Stromsteuervergünstigungen für die Wirtschaft spitzt sich zu – und zugleich steigen viele Produktionskosten spürbar an.
In dieser angespannten Lage setzt die Bundesregierung auf ein klares Signal: Investitionen sollen steuerlich gefördert werden. Mit dem sogenannten Investitionssofortprogramm liegt nun ein umfassendes Maßnahmenpaket vor, das nach Zustimmung von Bundestag und – seit dem 11. Juli 2025 – auch vom Bundesrat endgültig beschlossen ist. Unternehmen können damit ab sofort von gezielten steuerlichen Erleichterungen profitieren.
1. Degressive AfA – Investitionen schneller abschreiben
Neue betriebliche Anschaffungen wie Maschinen, Anlagen oder Fahrzeuge können wieder degressiv abgeschrieben werden – mit bis zu 30 % pro Jahr. Das bietet deutliche steuerliche Entlastung direkt im Anschaffungsjahr und verbessert die Liquidität.
Gültig für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden.
2. Sonder-AfA für E-Fahrzeuge & höhere 1 %-Grenze (bzw. 0,25 %)
Für rein elektrische Fahrzeuge gilt eine Sonderabschreibung: 75 % im ersten Jahr, danach degressiv (10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 %). Zudem wird die Grenze für die pauschale Dienstwagenbesteuerung von 70.000 € auf 100.000 € Bruttolistenpreis angehoben – somit gibt es einen größeren Spielraum für hochwertigere E-Modelle .
3. Körperschaftsteuer sinkt stufenweise
Die Körperschaftsteuer wird ab 2028 schrittweise gesenkt:
• 14 % ab 2028
• weiter bis auf 10 % ab 2032
4. Thesaurierungsbegünstigung wird attraktiver
Die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen nach § 34a EStG wird stufenweise abgesenkt:
• 27 % ab 2028
• 26 % ab 2030
• 25 % ab 2032
Wichtig: Die Anwendung bleibt komplex – aber steuerlich wird die Einbehaltung von Gewinnen deutlich attraktiver.
5. Verbesserte Forschungszulage
Die steuerliche Forschungszulage wird ausgeweitet:
• Höhere Bemessungsgrundlage (12 Mio. € jährlich)
• Pauschale Anerkennung von 20 % Gemeinkosten ab 2026
Fazit
Das Gesetz enthält mehrere steuerlich relevante Maßnahmen um grundsätzlich einen Investitionsanreiz zu geben. Es bleibt jetzt zu hoffen, dass es nicht die einzigen Maßnahmen zur Unterstützung der deutschen Wirtschaft bleiben.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten oder zum Gesamtkonzept haben. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.
Ihr Team
Klinkenberg & Kloubert




