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Thema des Monats August 2026 – Steuerreform 2027 – Entlastung mit Einschränkungen

30. Juli 2026

Lesedauer: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat sich auf ein umfangreiches steuerliches Entlastungspaket verständigt, das ab dem 01. Januar 2027 in Kraft treten soll. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Familien um rund 10 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Im Mittelpunkt stehen höhere Freibeträge, Anpassungen im Einkommensteuertarif und Verbesserungen für Familien.

Auf den ersten Blick klingt das nach einer großangelegten Steuerentlastung. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild: Während viele Arbeitnehmer tatsächlich etwas mehr „Netto vom Brutto“ erhalten dürften (ca. 500 – 600 Euro im Jahr), fallen die Entlastungen oftmals überschaubar aus. Gleichzeitig enthält das Maßnahmenpaket auch Regelungen, die für einzelne Personengruppen zu höheren Belastungen führen.

Höherer Grundfreibetrag

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Anhebung des Grundfreibetrags. Dadurch bleibt künftig ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.

Diese Anpassung entlastet grundsätzlich alle Einkommensteuerpflichtigen. Allerdings handelt es sich dabei weniger um eine außergewöhnliche Steuervergünstigung als vielmehr um eine Reaktion auf die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung. Ohne regelmäßige Anpassungen würden viele Arbeitnehmer allein durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen stärker besteuert, obwohl ihre tatsächliche Kaufkraft kaum steigt. Die Erhöhung des Grundfreibetrags dient daher in erster Linie dazu, diesen Effekt abzumildern.

Änderungen beim Einkommensteuertarif

Auch der Einkommensteuertarif wird angepasst. Die zweite Progressionszone – häufig auch als „Mittelstandsbauch“ bezeichnet – soll abgeflacht werden. Außerdem verschiebt sich der Beginn des Spitzensteuersatzes (also der Steuersatz ab dem jedes „mehr“ an Einkommen besteuert wird) auf ein zu versteuerndes Einkommen von 70.600 Euro von bisher 69.879 Euro-

Dadurch steigen die Steuersätze im mittleren Einkommensbereich künftig etwas langsamer an. Beschäftigte mit mittleren Einkommen profitieren grundsätzlich von dieser Änderung.

Familien werden stärker berücksichtigt

Familien zählen zu den Hauptadressaten der Reform. Sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag sollen angehoben werden.

Dadurch ergeben sich insbesondere für Familien mit mehreren Kindern spürbare Entlastungen. Nach Berechnungen der Bundesregierung kann eine Familie mit zwei Kindern und einem mittleren Einkommen perspektivisch mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen.

Ob diese Entlastung die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegenen Lebenshaltungs- und Betreuungskosten vollständig ausgleichen kann, bleibt allerdings abzuwarten.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt

Auch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird erhöht. Werbungskosten werden bis zur Höhe dieses Pauschbetrags automatisch berücksichtigt, ohne dass entsprechende Nachweise erforderlich sind.

Für viele Beschäftigte, insbesondere bei denen die tatsächlichen Werbungskosten geringer ausfallen, bedeutet dies eine dauerhafte Steuerersparnis, die jedoch meist vergleichsweise gering ausfällt. Der angesprochene Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 Euro auf 1.430 Euro angehoben werden.

Wer ohnehin Werbungskosten oberhalb des Pauschbetrags geltend macht, profitiert von dieser Änderung nicht.

Höhere Besteuerung sehr hoher Einkommen

Zur Gegenfinanzierung der Reform sollen Spitzenverdiener künftig stärker belastet werden. Hierzu wird die sogenannte Reichensteuer um 2 Prozent nach oben angepasst.

Für zu versteuernde Einkommen ab 250.000 Euro greift der bisherige Reichensteuersatz von
45 Prozent. Ab einem zu versteuernden Einkommen von 280.000 € wird künftig eine Reichensteuer von 47 Prozent erhoben.

Politisch wird diese Maßnahme unterschiedlich bewertet: Während Befürworter darin einen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit sehen, befürchten Kritiker eine höhere Belastung von Leistungsträgern, welche ohnehin prozentual den höchste Gesamtsteuerlast tragen.

Welche Auswirkungen diese Änderungen tatsächlich haben werden, dürfte sich erst in den kommenden Jahren zeigen.

Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs und Abziehbarkeit von Handwerkerleistungen

Etwas weniger Aufmerksamkeit erhält bislang eine weitere geplante Änderung: Die Pauschsteuer für Minijobs soll angehoben werden.

Bislang können Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen Minijobs pauschal mit 2 Prozent versteuern. Künftig ist vorgesehen, diesen Pauschsteuersatz um 3 Prozent auf 5 Prozent zu erhöhen.

Für Arbeitnehmer ändert sich dadurch zwar regelmäßig im ersten Schritt nichts, da die Pauschsteuer vom Arbeitgeber getragen wird. Für Unternehmen verteuern sich Minijob-Beschäftigungen jedoch.

Gerade in Branchen wie Gastronomie, Einzelhandel oder Handwerk, in denen Minijobs weit verbreitet sind, dürfte diese Änderung aufmerksam verfolgt werden.

Ebenfalls werden Steuersubventionen wie die Anrechnung von Handwerkerkosten im eigenen Haushalt gesenkt. So wird die steuerliche Absetzbarkeit von 20 Prozent auf 15 Prozent (d.h. von bis zu 1.200 Euro auf 900 Euro) reduziert.

Auswirkungen für Arbeitgeber und öffentliche Haushalte

Die Bundesregierung hat angekündigt, die finanziellen Auswirkungen auf Länder und Kommunen teilweise auszugleichen. Ob dies langfristig ausreicht oder an anderer Stelle Einsparungen beziehungsweise zusätzliche Einnahmen erforderlich werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen.

Auch Arbeitgeber müssen sich auf verschiedene Änderungen einstellen. Neben der Anpassung der Lohnabrechnung können insbesondere die höheren Kosten bei Minijobs zusätzlichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verursachen.

Was bedeutet die Reform in der Praxis?

Für die meisten Arbeitnehmer wird sich die Reform in erster Linie durch ein etwas höheres Nettoeinkommen bemerkbar machen. Wie hoch die tatsächliche Entlastung ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder ab.

Leider muss man zugeben, dass die Reform überwiegend aus Anpassungen bestehender Freibeträge und Tarifgrenzen besteht. Für viele Steuerpflichtige wird sich daraus keine grundlegende Veränderung der persönlichen Steuerbelastung ergeben.

Auch Unternehmen sollten die Reform nicht ausschließlich unter dem Gesichtspunkt steuerlicher Entlastungen betrachten. Einzelne Maßnahmen – wie die höhere Pauschsteuer für Minijobs – können zusätzliche Kosten verursachen und sollten frühzeitig in die Personal- und Finanzplanung einbezogen werden.

Personengesellschaften, Einzelunternehmer und natürliche Personen, deren Einkommen unter das Einkommensteuergesetz fällt, werden ab einem Einkommen von 280.000 Euro von der höheren Reichensteuer betroffen sein.

Abschließend zu erwähnen ist noch die von der Bundesregierung geplante, aber noch nicht endgültig beschlossene, Änderung der Besteuerung aus Veräußerungen von Krypto-Währungen. Angestrebt ist eine Besteuerung der Einkünfte an der Quelle mit dem Abgeltungsteuersatz gleichbehandelnd der bereits geltenden Besteuerung von Aktienverkäufen.

Fazit

Die geplante Steuerreform enthält zahlreiche Maßnahmen, die Arbeitnehmer und Familien finanziell entlasten sollen. Höhere Freibeträge und Anpassungen des Einkommensteuertarifs führen grundsätzlich dazu, dass viele Steuerpflichtige künftig etwas weniger Einkommensteuer zahlen.

Gleichzeitig relativiert sich der Umfang der Entlastungen bei genauer Betrachtung. Viele Maßnahmen dienen vor allem dem Ausgleich der Inflation oder fallen im Einzelfall eher moderat aus. Hinzu kommen Änderungen wie die Erhöhung der Pauschsteuer für Minijobs sowie die Erhöhung der Reichensteuer.

Bei Fragen zur Umsetzung oder zu den Auswirkungen auf die Lohnabrechnung beraten wir Sie gerne persönlich.

Ihr Kanzleiteam

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