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Thema des Monats Juli 2026 – Reform der privaten Altersvorsorge – Neue Chancen für die Vorsorge ab 2027

26. Juni 2026

Lesedauer: 4 Minuten

„Die Rente ist sicher“ – dieser berühmte Satz des ehemaligen Bundesarbeitsministers Norbert Blüm begleitet die Rentendebatte seit Jahrzehnten. Doch ebenso klar ist heute: Wer seinen Lebensstandard im Alter sichern möchte, sollte möglichst früh zusätzliche Vorsorge betreiben.

Nachdem wir in unserem Thema des Monats Juni 2026 über die Rückkehr von Minijobbern in die gesetzliche Rentenversicherung berichtet haben, widmen wir uns nun der nächsten wichtigen Säule der Altersvorsorge: der privaten Vorsorge und ihrer umfassenden Reform ab dem Jahr 2027.

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 08. Mai 2026 hat das Altersvorsorgereformgesetz die letzte parlamentarische Hürde genommen. Ziel der Reform ist es, die bisherige Riester-Rente durch moderne, flexiblere und renditestärkere Vorsorgeprodukte zu ersetzen und damit mehr Menschen zum privaten Vermögensaufbau für das Alter zu motivieren. Die neuen Regelungen gelten seit dem 01.01.2027.

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch künftig das Fundament der Altersversorgung. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung gewinnt die ergänzende private Altersvorsorge jedoch zunehmend an Bedeutung. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die private Altersvorsorge daher grundlegend überarbeitet.

Warum wurde die private Altersvorsorge reformiert?

Die bisherige Riester-Rente konnte die Erwartungen vieler Sparer nur teilweise erfüllen. Hohe Kosten, komplizierte Förderregelungen und oftmals geringe Renditechancen führten dazu, dass die Zahl der Neuabschlüsse in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückging.

Mit der Reform verfolgt der Gesetzgeber daher das Ziel, die private Altersvorsorge einfacher, transparenter, kostengünstiger und gleichzeitig renditestärker zu gestalten. Insbesondere jüngere Menschen sollen wieder stärker motiviert werden, frühzeitig für das Alter vorzusorgen.

Das Herzstück der Reform: Drei Vorsorgevarianten zur Auswahl

Eine der wichtigsten Neuerungen besteht darin, dass Sparer künftig zwischen drei unterschiedlichen Vorsorgevarianten wählen können. Jeder Anleger kann damit selbst entscheiden, wie viel Sicherheit oder Renditechance er für seine Altersvorsorge wünscht.

Besonders wichtig: Unabhängig davon, für welche Variante Sie sich entscheiden, bleiben die staatlichen Zulagen, die steuerliche Förderung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit erhalten. Die Unterschiede liegen ausschließlich in der Höhe der Garantie und den damit verbundenen Renditechancen.

Variante 1: Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie

Diese Variante bietet die höchsten Renditechancen. Die eingezahlten Beiträge können überwiegend oder vollständig in breit gestreute Fonds und ETFs investiert werden. Auf eine gesetzliche Garantie der eingezahlten Beiträge wird verzichtet. Dadurch können langfristig höhere Erträge erzielt werden. Gleichzeitig müssen Anleger jedoch Wertschwankungen an den Kapitalmärkten akzeptieren.
Diese Variante richtet sich insbesondere an jüngere Sparer mit einem langen Anlagehorizont.

Variante 2: Garantieprodukt mit 80 Prozent Beitragserhalt

Wer eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Renditechancen sucht, kann sich für ein Produkt mit einer Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge entscheiden. Zum Beginn der Auszahlungsphase stehen mindestens 80 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Verfügung. Gleichzeitig kann ein Teil des Vermögens weiterhin chancenorientiert angelegt werden.
Diese Variante stellt einen Mittelweg zwischen Sicherheit und Rendite dar.

Variante 3: Garantieprodukt mit 100 Prozent Beitragserhalt

Für besonders sicherheitsorientierte Anleger bleibt weiterhin eine vollständige Beitragsgarantie möglich. Zum Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung. Aufgrund der höheren Sicherheitsanforderungen fallen die Renditechancen in der Regel geringer aus als bei den anderen beiden Varianten.
Diese Variante entspricht am ehesten dem bisherigen Sicherheitsgedanken der Riester-Rente.

Staatliche Förderung bleibt erhalten

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform bleibt die staatliche Förderung. Anders als häufig angenommen, hängt die Förderung nicht von der gewählten Produktvariante ab. Egal ob Altersvorsorgedepot, 80-Prozent-Garantie oder 100-Prozent-Garantie – alle drei Varianten profitieren von den staatlichen Zulagen und den steuerlichen Vorteilen. Die jährliche Grundzulage wurde im Zuge der Reform auf bis zu 540 Euro erhöht. Zusätzlich bleiben Kinderzulagen erhalten, sodass insbesondere Familien von der Reform profitieren können. Darüber hinaus wurde der Kreis der Förderberechtigten erweitert. Künftig können auch zahlreiche Selbstständige sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die staatlich geförderte Altersvorsorge nutzen.

Wie bereits bei der bisherigen Riester-Rente prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung automatisch, ob die erhaltenen Zulagen oder ein Sonderausgabenabzug für den Steuerpflichtigen günstiger sind. Ergibt sich durch den Sonderausgabenabzug ein höherer steuerlicher Vorteil, wird die Differenz im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung berücksichtigt.

Standardprodukt als zusätzliche Alternative

Neben den drei Vorsorgevarianten wird ein kostengünstiges Standardprodukt eingeführt. Dieses soll insbesondere Menschen ansprechen, die eine einfache und transparente Lösung für ihre Altersvorsorge suchen. Die Kosten sind gesetzlich begrenzt. Ziel ist es, einen unkomplizierten Zugang zur privaten Altersvorsorge zu schaffen und die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote zu verbessern.

Mehr Flexibilität bei der Auszahlung

Auch in der Auszahlungsphase ergeben sich wesentliche Neuerungen.
Neben der klassischen lebenslangen Rentenzahlung können künftig flexiblere Auszahlungsmodelle genutzt werden. Dadurch erhalten Sparer mehr Gestaltungsmöglichkeiten und können ihre Altersvorsorge besser an die persönliche Lebenssituation anpassen.
Die lebenslange Absicherung im Alter bleibt dabei weiterhin gewährleistet.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Für bestehende Riester-Verträge gilt grundsätzlich Bestandsschutz. Bereits abgeschlossene Verträge können weiterhin unverändert fortgeführt werden.
Niemand ist verpflichtet, einen bestehenden Vertrag aufgrund der Reform zu kündigen oder umzustellen. Dennoch kann es sinnvoll sein, die eigene Vorsorgestrategie regelmäßig überprüfen zu lassen und die neuen Möglichkeiten in die persönliche Planung einzubeziehen.

Fazit

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge wird ein bedeutender Schritt zur Modernisierung der Altersvorsorge in Deutschland unternommen. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz am 08. Mai 2026 zugestimmt hat, stehen seit dem 01.01.2027 neue und deutlich flexiblere Vorsorgemöglichkeiten zur Verfügung.

Im Mittelpunkt der Reform stehen die drei neuen Vorsorgevarianten. Erstmals können Sparer selbst entscheiden, ob sie den Schwerpunkt auf Renditechancen, auf eine ausgewogene Kombination aus Sicherheit und Rendite oder auf einen vollständigen Kapitalerhalt legen möchten.

Besonders erfreulich ist dabei, dass die staatliche Förderung bei allen Varianten erhalten bleibt. Die erhöhten Zulagen, die steuerlichen Vorteile sowie die erweiterten Fördermöglichkeiten machen die private Altersvorsorge für viele Bürger wieder deutlich attraktiver.

Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch künftig die wichtigste Säule der Altersversorgung. Die Reform zeigt jedoch, dass die eigenverantwortliche Vorsorge zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wer sich frühzeitig mit seinen Vorsorgemöglichkeiten beschäftigt, kann die neuen Chancen optimal nutzen und seine finanzielle Absicherung im Alter nachhaltig stärken.

Bei Fragen zur Umsetzung oder zu den Auswirkungen auf die Lohnabrechnung beraten wir Sie gerne persönlich.

Ihr Kanzleiteam

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