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Thema des Monats Mai 2025 – Steuerliche Maßnahmen im Koalitionsvertrag 2025 – Was auf Sie zukommt und wie Sie sich vorbereiten können

30. April 2025

Lesedauer: 3 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Koalitionsvertrag 2025 hat die künftige Bundesregierung ein umfangreiches steuerpolitisches Maßnahmenpaket vorgelegt. Die geplanten Regelungen betreffen gleichermaßen Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen – und reichen von gezielten Investitionsanreizen bis hin zu Entlastungen für Familien und Steuerpflichtige mit mittleren Einkommen.

Wir möchten Sie frühzeitig über die zentralen Vorhaben informieren und eine erste Einordnung geben, welche Auswirkungen diese auf Ihre persönliche oder unternehmerische Planung haben könnten.

📌 Unternehmensbesteuerung & Investitionen

  • Degressive Abschreibung von 30 % (2025–2027)

Für bewegliche Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder technische Anlagen soll zwischen 2025 und 2027 wieder eine degressive Abschreibung mit einem Satz von 30 % möglich sein. Das bedeutet: Investitionen werden steuerlich attraktiver, insbesondere durch die hohe Abschreibung im ersten Jahr.

  • Körperschaftsteuer: Senkung auf 10 % ab 2028 (stufenweise)

Ab 2028 soll der Körperschaftsteuersatz in fünf Jahresschritten von derzeit 15 % auf 10 % gesenkt werden. Kapitalgesellschaften profitieren hier durch eine geringere Steuerbelastung.

  • Optimierung des Optionsmodells (§ 1a KStG)

Das Besteuerungswahlrecht für Personengesellschaften wird vereinfacht. Die Option, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen, wird damit praxisnäher und zugänglicher.

  • Reform der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)

Einbehaltene Gewinne sollen künftig unkomplizierter und günstiger besteuert werden. Dies stärkt die Eigenkapitalbildung in Unternehmen.

  • Dauerhafte Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes (7 %) für Speisen in der Gastronomie

Die während der Corona-Pandemie eingeführte Steuersenkung auf Speisen soll entfristet und dauerhaft beibehalten. Getränke sollen hiervon unberührt bleiben. Ziel ist es, die Gastronomiebranche nachhaltig zu entlasten und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

👨‍👩‍👧‍👦 Einkommensteuer & Familien

  • Einkommensteuerentlastung für mittlere Einkommen

Zur Mitte der Legislaturperiode ist eine Tarifänderung geplant, die vor allem kleinere und mittlere Einkommen entlastet.

  • Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen

Kindergeld und Freibeträge sollen ab 2026 inflationsbedingt angepasst werden. Familien profitieren dadurch direkt finanziell.

  • Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag wird erneut angehoben, um die besondere finanzielle Situation Alleinerziehender besser zu berücksichtigen.

  • Solidaritätszuschlag bleibt für hohe Einkommen bestehen

Der Solidaritätszuschlag wird für Top-Verdiener beibehalten. Eine vollständige Abschaffung ist nicht vorgesehen.

🚗 Mobilität & Arbeit

  • Anhebung der Pendlerpauschale auf 38 Cent/km (ab 2026)

Die Entfernungspauschale steigt ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent – insbesondere für Pendler im ländlichen Raum eine relevante Entlastung.

  • Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge

Zuschläge für Überstunden über die tarifliche Arbeitszeit hinaus sollen künftig steuerfrei sein.

  • Steuerfreiheit für arbeitende Rentner bis 2.000 €/Monat
  • Rentnerinnen und Rentner, die trotz Rentenbezug einer Beschäftigung nachgehen, sollen künftig bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen. Damit wird nicht nur ein Anreiz zur Weiterarbeit geschaffen, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.

🏘️ Kommunale Steuerregelung

  • Mindesthebesatz der Gewerbesteuer steigt auf 280 %

Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer wird auf 280 % angehoben – betroffen sind vor allem Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen.

⚠️ Finanzierungsvorbehalt

  • Haushaltsabhängige Umsetzung aller Maßnahmen

Die Umsetzung der steuerlichen Maßnahmen hängt stark von der Haushaltslage ab. Änderungen und zeitliche Verschiebungen sind möglich.

Was hat es nicht in den Koalitionsvertrag geschafft?

Beibehaltung der zehnjährigen Spekulationsfrist bei Immobilienverkäufen
Trotz wiederholter Forderungen – insbesondere aus den Reihen der SPD – wurde die steuerliche Begünstigung beim Verkauf privater Immobilien nach Ablauf von zehn Jahren nicht abgeschafft.
➡️ Das bedeutet für Sie: Wer eine vermietete Immobilie im Privatvermögen mindestens zehn Jahre hält, kann den Veräußerungsgewinn auch weiterhin steuerfrei realisieren.
Zwar hatte die SPD im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen dafür plädiert, diese Spekulationsfrist für nicht selbst genutzte Immobilien zu streichen und somit Spekulationsgewinne auch nach Ablauf der Frist zu besteuern – insbesondere mit Blick auf die angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Diese Position konnte sich jedoch nicht gegen den Widerstand der CDU/CSU durchsetzen.

✅ Fazit

Der Koalitionsvertrag 2025 enthält zahlreiche geplante steuerlich relevante Maßnahmen, es bleibt jetzt abzuwarten welche Maßnahmen von der neuen Bundesregierung umgesetzt wird.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Fragen zu einzelnen Punkten oder zum Gesamtkonzept haben. Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.

Ihr Team

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