Thema des Monats Oktober 2020 – Entwurf des Jahressteuergesetzes 2020
- Die begünstigten Investitionskosten werden von 40% auf 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben.
- Künftig soll der Abzugsbetrag auch für vermietete Wirtschaftsgüter in Anspruch genommen werden können. Dies galt bislang nur für Wirtschaftsgüter des Anlagervermögens.
- Es soll für alle Einkunftsarten eine einheitliche Gewinngrenze zur Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages von 150.000€ gelten.
- Die o.a. Änderungen- insbesondere Anwendung auf vermietete Wirtschaftsgüter sowie die Einführung der einheitlichen Gewinngrenze – sollen gleichermaßen für die Sonderabschreibung nach §7g(5) EStG gelten.
- Die Leistung nicht auf den Anspruch auf Arbeitslohn angerechnet wird.
- Der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt wird.
- Die verwendungs- oder zweckgebundene Leistung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt wird.
- Bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen […]
Bund und Länder haben sich auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Erdgas und Fernwärme nutzen, verständigt. Die hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurden vereinbart und werden jetzt im nächsten Schritt unterzeichnet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ […]
Bund und Länder haben sich auf eine Härtefallregelung für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Erdgas und Fernwärme nutzen, verständigt. Die hierfür notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern wurden vereinbart und werden jetzt im nächsten Schritt unterzeichnet.
Homeoffice ist für viele Unternehmen – insbesondere auch durch die Corona-Pandemie – relevanter geworden. Immer häufiger werden Arbeitgeber mit Anfragen der Beschäftigten zur Gewährung von mobilem Arbeiten konfrontiert bzw. es sollen grundsätzlich Homeoffice-Arbeitsplätze geschaffen werden.