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Thema des Monats Oktober 2025 – Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP)

24. September 2025

Lesedauer: 4 Minuten

1. Allgemeine Informationen und Hintergrund

Ab Oktober 2025 wird die Empfängerüberprüfung, auch „Verification of Payee“ (VoP) genannt, für SEPA-Überweisungen verpflichtend eingeführt. Ziel ist es, Überweisungsbetrug zu erschweren und die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Dabei prüft die Bank, ob der im Überweisungsauftrag angegebene Empfängername mit dem zur IBAN gespeicherten Namen bei der Empfängerbank übereinstimmt. Die technische Einführung startet am 5. Oktober 2025, die gesetzliche Verpflichtung greift ab dem 9. Oktober 2025. Unternehmen und Privatkunden müssen sich im Zuge dessen darauf einstellen, dass Überweisungen künftig zusätzliche Prüfprozesse durchlaufen, bevor sie endgültig ausgeführt werden.

2. Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen

a. Begriffserklärungen

Was wird überprüft? Banken gleichen Empfängernamen mit Kontoinhabern ab.

Die Prüfung liefert dabei drei mögliche Ergebnisse:

  • Match bedeutet eine vollständige Übereinstimmung von Empfängernamen und IBAN. Die Überweisung wird ohne Einschränkung ausgeführt.
  • Close-Match liegt vor, wenn kleinere Abweichungen vorhanden sind, zum Beispiel Tippfehler, fehlende Namensbestandteile oder unterschiedliche Schreibweisen. Die Bank gibt den korrekten Namen aus, der Überweisende muss dann entscheiden, ob er die Zahlung dennoch freigibt.
  • No-Match zeigt an, dass Name und IBAN nicht zusammenpassen. In diesen Fällen sollte die Überweisung abgebrochen oder zumindest überprüft werden, um Fehlüberweisungen oder Betrug zu vermeiden.

Zusätzlich gibt es das Prinzip Opt-In / Opt-Out: Bei Sammelüberweisungen können Geschäftskunden wählen, ob eine Empfängerüberprüfung durchgeführt werden soll. Wer auf die Prüfung verzichtet (Opt-Out), trägt das volle Risiko im Fehlerfall.

b. Auswirkungen

i. Bei SEPA-Überweisungen
Für Einzelüberweisungen ist die Empfängerüberprüfung verpflichtend. Jede Zahlung wird geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung durch die Bank.

Bei Sammelüberweisungen besteht eine Wahlmöglichkeit: Kunden können die Prüfung aktivieren (Opt-In) oder bewusst darauf verzichten (Opt-Out). Die Entscheidung beeinflusst, wer im Streitfall haftet: Liegt ein Match vor, trägt die Bank das Risiko; bei Close-Match oder No-Match mit eigener Freigabe bleibt die Haftung beim Auftraggeber.

ii. In den DATEV-Programmen

  • DATEV Zahlungsverkehr
    Hier ändern sich die Abläufe spürbar. Nach der Einreichung einer Überweisung wird diese zunächst ohne Unterschrift an die Bank gesendet. Erst nach erfolgter Empfängerüberprüfung stellt die Bank ein Ergebnis zurück. Die Zahlungen erscheinen dann in einer neuen Übersichtsliste („Freizugebende Zahlungsaufträge – VeU“). Erst wenn das Ergebnis vorliegt, können die Zahlungen unterschrieben und endgültig freigegeben werden. Damit verschiebt sich der Zeitpunkt der Unterschrift und es entsteht ein zusätzlicher Kontrollschritt.

DATEV Zahlungsverkehr – Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung … – DATEV Hilfe-Center

  • DATEV Bank online
    Auch hier wird die Empfängerüberprüfung in die Freigabeprozesse integriert. Nach Einreichen einer Zahlung prüft die Bank automatisch Name und IBAN und meldet das Ergebnis zurück. In der Online-Oberfläche sind die Ergebnisse ersichtlich, sodass der Anwender sofort reagieren kann. Bei Abweichungen können Zahlungen korrigiert, zurückgehalten oder auf eigenes Risiko freigegeben werden. DATEV stellt hierzu Hilfen in Form von Tutorials und Checklisten bereit, um Anwender durch die neuen Schritte zu führen.

DATEV Bank online – Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung (Verification … – DATEV Hilfe-Center

  • DATEV Lohn und Gehalt
    Besonders im Bereich der Gehaltszahlungen ist eine sorgfältige Stammdatenpflege entscheidend. Damit Zahlungen reibungslos durchlaufen, müssen die Kontoinhabernamen der Mitarbeiter exakt so erfasst sein, wie sie bei den jeweiligen Banken hinterlegt sind. Bereits kleine Unterschiede, etwa durch Sonderzeichen oder Namenszusätze, können zu Close-Matches oder No-Matches führen. In der Praxis bedeutet das: Unternehmen müssen ihre Personalstammdaten prüfen und gegebenenfalls anpassen, um Verzögerungen oder Rückmeldungen bei Lohn- und Gehaltsläufen zu vermeiden.

DATEV Lohn und Gehalt – Änderungen im Zuge der Empfängerüberprüfung … – DATEV Hilfe-Center

c. Vorbereitende Tätigkeiten

Sie sollten rechtzeitig die Stammdaten aller Zahlungsempfänger überprüfen und sicherstellen, dass die Namen mit den Bankangaben übereinstimmen. Das betrifft sowohl Lieferanten als auch Mitarbeiter. Auch die eigenen Bankdaten sind zu kontrollieren: Der beim Kreditinstitut hinterlegte Kontoinhabername muss mit dem im Zahlungsverkehr verwendeten Namen übereinstimmen. Zudem sollten interne Prozesse festlegen, wie mit Warnmeldungen (Close-Match) oder eindeutigen Nicht-Übereinstimmungen (No-Match) umgegangen wird – wer prüft, wer entscheidet und wer freigibt. Schließlich empfiehlt es sich, Geschäftspartner und Kunden auf die neue Regelung hinzuweisen, damit auch deren Zahlungen korrekt durchlaufen.

d. Ausnahmen / Besonderheiten

Die wichtigste Ausnahme betrifft Sammelüberweisungen: Hier können Geschäftskunden per Opt-Out auf die Empfängerüberprüfung verzichten. Dies spart zwar Aufwand, führt aber dazu, dass die Haftung vollständig beim Auftraggeber bleibt.

Zudem ist zu beachten, dass nicht alle Banken die VoP-Prüfung ab dem Stichtag sofort und für alle Kontenarten anbieten können. Übergangsregelungen sind möglich, insbesondere bei Sonderkonten wie Festgeld oder Darlehen.

Auch bei Überweisungen außerhalb des verpflichtenden EU-Raums ist die Empfängerüberprüfung nicht zwingend verfügbar.

e. Technische Voraussetzungen

Damit die Empfängerüberprüfung funktioniert, müssen sowohl die Banken als auch die eingesetzten Programme technisch vorbereitet sein. Die Zahlungssoftware muss die Rückmeldungen der Banken verarbeiten können, insbesondere die neuen elektronischen Rückmeldeformate (z. B. pain.002-VoP). Für EBICS-Verfahren bedeutet das: Der Überweisungsauftrag wird in zwei Schritten verarbeitet – zunächst ohne Unterschrift zur Prüfung, danach endgültig mit Unterschrift zur Freigabe. Auch PIN/TAN-Verfahren und andere Online-Banking-Zugänge werden um die neuen Prüfprozesse ergänzt. Auf Seiten von DATEV ist sicherzustellen, dass aktuelle Programmversionen installiert sind, da erst diese die VoP-Funktion unterstützen.

Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) bei Banken – DATEV Hilfe-Center

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