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Einführung der „Überbrückungshilfe III Plus“ – Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen bis September 2021

9. Juni 2021

Lesedauer: 2 Minuten

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat am heutigen Tag in einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30. September 2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert werden. Die bislang bestehenden Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu hinzu kommt die sog. Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30. September 2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Zu beachten ist, dass nach einem Zitat von Bundesfinanzminister Herrn Scholz die Unternehmen, die die ausgeweitete Überbrückungshilfe erhalten, keine Gewinne und Dividenden ausschütten dürfen. Das soll auch für die Zahlung von Boni und den Rückkauf von Aktien gelten.

Ergänzende Informationen zur Fortführung der Überbrückungshilfe III:

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt, das inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III ist. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Das neue Programm wird ebenfalls durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes beantragt.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten bis 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III sollen überarbeitet und zeitnah veröffentlicht.

Die Härtefallhilfen der Länder sollen im Gleichklang mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert werden.

Sobald weitere nennenswerte Informationen vorliegen werden wir Sie weiterhin informieren.

Ihr Kanzleiteam

Klinkenberg & Kloubert

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