Überbrückungshilfe III – Positivlisten für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen + neuer Anhang 4 des FAQ Katalogs
31. Mai 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 28.05. wurden FAQ zur Überbrückungshilfe III nochmals angepasst. Hier verweisen wir auf den unter: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Ueberbrueckungshilfe-lll/ueberbrueckungshilfe-lll.html veröffentlichen FAQ Katalog.
Bereits am 19.05.2021 hatten wir Sie über Ergänzungen und Klarstellungen zur den Kostenarten im Rahmen der Überbrückungshilfe III informiert. Die sich in diesem Zusammenhang in Umlauf befindliche Positivliste zu Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen ist mittlerweile widerrufen worden. Im Rahmen der o.g. Anpassungen wurde u.a. ein Anhang 4 zu den FAQ hinzugefügt, welcher sich jetzt beispielhaft mit den förderfähigen Maßnahmen beschäftigt aber keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt, tätigt. Den entsprechenden Anhang 4 haben wir Ihnen als Verlinkung unter dem Artikel beigefügt.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat zusätzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen nach wie vor nur dann im Rahmen der Überbrückungshilfe III förderfähig sind, wenn diese den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen.
Darüber hinaus muss die Maßnahme primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen und die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein. Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist nicht ausgeschlossen.
Sollten Sie weitere Maßnahmen planen stehen wir Ihnen weiterhin gerne beratend zur Verfügung.
Wir weisen gleichzeitig darauf hin, dass wir keine Haftung im Falle der Nichtberücksichtigung durch die Bewilligungsstelle übernehmen können.
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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