Überbrückungshilfe III Plus Beantragung jetzt auch für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 möglich
7. Oktober 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits am 10. August hatten wir Sie über eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus informiert.
Seit gestern können von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. (bislang waren lediglich die Monate Juli bis September antragsfähig)
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist – wie erwartet – inhaltlich nahezu unverändert zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt.
Zusätzlich können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.
Unternehmen, die bereits die Überbrückungshilfe III Plus beantragt haben und für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können die Förderung für die Verlängerungsmonate Oktober bis Dezember 2021 einen Änderungsantrag erhalten.
Alle Unternehmen, die bislang noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus gestellt haben, können jetzt einen Erstantrag für die volle Förderperiode Juli bis Dezember 2021 stellen. Analog der bisherigen Überbrückungshilfenprogramme können die Unternehmen bei Erstanträgen auch Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 100.000 € pro Monat erhalten.
Die Antragsfrist wurde – ebenfalls wie bereits von uns in unseren bisherigen news vermutet – für Erstanträge und Änderungsanträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz Corona bedingt weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten. Die Antragsstellung in der Neustarthilfe Plus für das 4. Quartal ist voraussichtlich Mitte Oktober möglich.
Aufgrund der Tatsache, dass die Antragsfrist am 31. Dezember endet, möchten wir Sie bitten uns zu informieren, wenn wir für Sie einen Antrag auf Überbrückungshilfe III Plus stellen sollen. Schade bzw. unglücklich finden wir, dass eine vollständige Beantragung auf Ist Zahlen aufgrund der Antragsfrist 31.12.2021 von Seiten des Gesetzgebers leider nicht möglich gemacht wurde, da der Dezemberumsatz und die korrespondierenden Kosten somit leider von Ihrer Seite geschätzt werden müssen und so einen Mehraufwand verursachen.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch im Vorfeld bei den vorbereitenden Tätigkeiten durch Sie bereits für jegliche Fragestellungen zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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