Überbrückungshilfe IV kommt im 1. Quartal 2022, Frist für die Überbrückungshilfe III Plus verlängert
26. November 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern wurde der Bundessteuerberaterkammer durch das Bundeswirtschaftsministerium folgendes bekannt gegeben:
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe 3 Plus (Fördermonate Juli – Dezember 2021) wird bis zum 31. März 2022 und die Fristen für die Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
Die Überbrückungshilfe III Plus wird künftig als neue Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt werden. Diese wird voraussichtlich separat beantragt werden. Eine Beantragung ist für das 1. Quartal technisch vorgesehen.
Ebenfalls vorgesehen ist eine Fortsetzung der aktuell geltenden Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022.
Außerdem soll es für Weihnachtsmärkte, die aktuell besonders von der erneuten Coronawelle betroffen sind, erweiterte Möglichkeiten im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe IV geben.
Sobald weitere Informationen zur Überbrückungshilfe IV vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.
Wir begrüßen die Fristverlängerung der Überbrückungshilfe III Plus, da so die Möglichkeit gegeben wird den gesamten Antrag wiederum auf IST-Zahlen basieren zu lassen, so dass zum einen eine hohe Sicherheit bereits bei Antragsstellung über die tatsächlich zu erhaltene Hilfe vorliegt und zum anderen eine hohe Effizienz in der Antragsstellung und Schlussabrechnung erzielt werden kann, da nicht mit geschätzten Werte agieret werden muss.
Sollten Sie beispielsweise aufgrund von Liquiditätsengpässen die Beantragung der Überbrückungshilfe III Plus noch in diesem Jahr vorsehen, möchten wir Sie bitten sich kurzfristig mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir entsprechende Zeiten für die Beantragung der Hilfe einplanen können.
Wir informieren Sie weiter über die aktuellen Informationen in diesem Kontext.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
Haftungsausschluss:
Dieser Newsletter erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit der aktuellen Informationen. Eine Haftung für veröffentlichte und dargestellte Inhalte kann daher nicht übernommen werden.