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UPDATE Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 01.01.2023 Abruf über DATEV Personaldaten möglich

10.02.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben Sie am 16.01.2023 über unser Thema des Monats Februar über die neuen Abläufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung informiert.

Bei dieser Information haben wir Ihnen bereits mitgeteilt, dass es zukünftig möglich sein wird über die DATEV Plattform Unternehmen Online im Bereich der Personaldaten die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen abzurufen.

Diese Möglichkeit besteht nun seit dem 06.02.2023.

Wir haben bereits erste interne Tests durchgeführt und möchten Ihnen anbei die neue Möglichkeit vorstellen:

Durch die Nutzung dieser neuen Möglichkeit brauchen Sie uns nicht mehr das im Schreiben vom 16.01.2023 vorgestellte PDF Formular auszufüllen und können komfortabel die Abrufe direkt browserbasiert in der DATEV Anwendung durchführen.

Für diejenigen Mandanten, die am Umlageverfahren teilnehmen, können wir dann die abgerufenen Daten verwenden um die entsprechenden Erstattungsanträge bei der Krankenkasse zu stellen.

Diejenigen Mandanten, die nicht am Umlageverfahren teilnehmen, können u.E. durch diese Möglichkeit deutlich komfortabler und schneller als über den Zugang von SV-net die Abrufe der Krankmeldungen Ihrer Mitarbeiter durchführen.

Kostenübersicht:

  • Mandate, die derzeit schon Unternehmen Online nutzen (zum Beispiel im Rahmen der Finanzbuchführung)
    Sofern Sie bereits Unternehmen Online User sind, können Sie die Anwendung Personaldaten kostenfrei mitnutzen. Hier müssten Sie uns bitte nur eine Rückmeldung zur Berechtigungsvergabe Ihres Unternehmens geben, damit wir diese entsprechend für Sie einrichten können.
  • Mandate, die bislang kein Unternehmen Online nutzen
    DATEV hat die Möglichkeit geschaffen, das Teilmodul „Personaldaten“ einzeln zu erwerben, um die höheren Unternehmen Onlinekosten zu sparen. Die Kosten für das Einzelmodul Personaldaten liegen pro User, der die Abrufe durchführen kann, bei 1 EUR netto pro Monat. Hier müssten Sie uns also bitte eine Rückmeldung geben, welche Benutzer wir für Sie anlegen dürfen, damit Sie die Abrufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durchführen können.

Ansonsten möchten wir an dieser Stelle auf unser bisheriges Informationsschreiben vom 16.01.2023 verweisen.

Um Ihnen einen besseren Eindruck über die Plattform der Abrufe der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geben zu können, haben wir Ihnen anbei ein paar Ausschnitte von der browserbasierten Ansicht im PDF Format beigefügt.

Sicherlich wird der Prozess anfänglich noch zu Schwierigkeiten und Problemen führen, insbesondere auch was die Rückmeldezeiten der abgefragten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen angeht. Insgesamt sind wir aber froh Ihnen mit der DATEV Lösung einen komfortableren Weg des Abrufes Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorstellen zu können.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die weitere gemeinsame Zusammenarbeit!

Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert


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In unseren Themen des Monats Dezember 2021 sowie Juni 2022 haben wir Sie bereits ausführlich über die Reform der Grundsteuer informiert.

Zwischenzeitlich wurde – wie Sie der Presse entnehmen konnten – die ursprüngliche Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung vom 31. Oktober 2022 auf den 30. Januar 2023 verlängert.

31.01.2023

Arbeitgeber sind ab dem 01.01.2023 verpflichtet am Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) teilzunehmen. Das bedeutet, dass krankgeschriebene Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, ihrem Arbeitgeber dann keine AU-Bescheinigung auf Papier mehr vorlegen müssen/können. Vor diesem Hintergrund wird sich auch unser Prozess an die gesetzlichen Neuerungen anpassen müssen.

30.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren, die Januarausgabe der Mandanten-Monatsinformation steht ganz im Zeichen des Jahreswechsels und informiert damit schwerpunktmäßig über […]

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