Zuschuss für betriebswirtschaftliche Beratungen im Rahmen eines Sofortprogramm für von „Corona betroffene Unternehmen“
9. April 2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Link erhalten Sie eine aktuelle Fassung der fortlaufenden Tabelle des Steuerberaterverbandes zu Ihrer Kenntnisnahme. Bis auf die Möglichkeit einen Zuschuss für betriebswirtschaftliche Beratungen im Rahmen eines Sofortprogramm für von „Corona betroffene Unternehmen“ zu beantragen ist aus unserer Sicht kaum erwähnenswertes Neues hinzugekommen. Zu den Fristverlängerungen in Sachen Lohnsteuer und dem KFW Schnellkredit haben wir Sie bereits selber informiert.
Wir möchten diese Nachricht nutzen um Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Osterfest zu wünschen.
Bleiben Sie weiterhin gesund.
Ihr Kanzleiteam
Klinkenberg & Kloubert
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